2017: Diese Änderungen beschert das neue Jahr im Mobilfunkbereich

Eine schrittweise Senkung der EU-Roaming-Gebühren vollzieht sich schon über einen längeren Zeitraum. Doch ab dem 15. Juni 2017 wird das EU-Roaming vermutlich komplett entfallen. - Foto: pixabay.com/JESHOOTS/CCO
Eine schrittweise Senkung der EU-Roaming-Gebühren vollzieht sich schon über einen längeren Zeitraum. Doch ab dem 15. Juni 2017 wird das EU-Roaming vermutlich komplett entfallen. - Foto: pixabay.com/JESHOOTS/CCO

Die Mobilfunkbranche befindet sich in einem stetigen Wandel. Tarifpakete, Frequenzen und Telefoniebedingungen – all diese Services ändern sich regelmäßig. Diese Änderungen treffen auch auf das Jahr 2017 zu, das in der Mobilfunkbranche insbesondere mit der Änderung der EU-Roaming-Gebühren auf sich aufmerksam macht.

Im Juni entfallen EU-Roaming-Gebühren komplett

Eine schrittweise Senkung der EU-Roaming-Gebühren vollzieht sich schon über einen längeren Zeitraum. Doch ab dem 15. Juni 2017 wird das EU-Roaming vermutlich komplett entfallen. Dies hätte zur Folge, dass Preise oder inkludierte Pakete für das Versenden von SMS oder Telefonaten von Anbietern wie D1 auch im Ausland gelten würden. Wer jedoch davon ausgeht, einen Vertrag in einem anderen Land der EU mit günstigeren Konditionen abschließen zu können, irrt sich. Denn dieses Angebot – hierbei ist vom sogenannten Permanent Roaming die Rede – soll durch Mobilfunkanbieter verboten werden.

Wie diese Änderung in der Praxis gehandelt wird, wurde durch die EU-Kommission im Detail vorgestellt: nach vier Monaten dürfen Provider ihre Kunden darüber informieren, dass sie nach weiteren zwei Wochen die Gebühren anheben werden. Um einem Preisanstieg im eigenen Land entgegenzuwirken, wurde folgendes Konzept erstellt.

Besondere Regeln für Prepaid-Tarife

Nutzer eines Prepaid-Tarifs können im Rahmen ihrer Auslandsaufenthalte die Guthaben zu den Preisen aufbrauchen, die die Provider untereinander anrechnen. Vertragskunden profitieren von den im Ausland gültigen Flatrates für SMS und die Telefonie. In diesem Fall werden die monatlichen Grundgebühren in Form eines Roamingguthabens für die Auslandsdaten betrachtet. Weil die Beträge automatisch verdoppelt werden, steht den Smartphonenutzern rechnerisch ein doppelt so hohes Inklusivvolumen zur Verfügung.

Neue Frequenzen unterschiedlicher Provider

Ein weiteres Novum bezieht sich auf die Frequenzen, auf denen Mobilfunkprovider seit diesem Jahr senden. Dieser Änderung liegen die Bemühungen seitens des Bundes zugrunde, die der Vereinigung nach einer Versteigerung der Frequenzen 5,1 Milliarden Euro einbrachten. Der Vorteil der neuen Frequenzen besteht darin, dass die neu ersteigerten Blöcke deutlich weniger fragmentiert sind. Ein weiterer Vorteil ist es, dass die neuen Frequenzen von Vodafone, Telefonica sowie der Deutschen Telekom sehr dicht nebeneinander liegen.

Die Lizenzen wurden bis 2033 vergeben und sind nicht mehr an spezielle Technologien gekoppelt. Dadurch haben die Mobilfunkanbieter die Entscheidungsgewalt darüber, ob sie via UMTS, GSM, LTE oder 5G funken. Dieser Wechsel wirkt sich erst einmal nicht auf die Endkunden aus. Allerdings ist es gut möglich, dass sich die Qualität der Telefonie durch die Zukäufe im 1800 MHz-Band durch Vodafone ändert. Ein ähnlicher Fall könnte auch bei Telefonica eintreten. Die Aufgabe dieses Providers ist es nach der Abgabe einiger Frequenzen, das 2100 MHz-Band stärker zu integrieren.

Whatsapp funktioniert nur noch auf neueren Betriebssystemen

Von der letzten Änderung sind nur Besitzer einiger Smartphones betroffen. Denn ab diesem Jahr unterstützt Whatsapp keine älteren Betriebssysteme mehr. Diese Änderung wirkt sich ab dem 30. Juni 2017 auf alle Besitzer eines Nokia S40, Symbian S60, Blackberry 10 sowie Blackberry OS aus. Möchten Besitzer dieser Handys auch zukünftig nicht auf die Vorzüge des Messaging-Services verzichten, müssen sie zwangsläufig ein modernes Smartphone mit aktuellen Betriebssystemen von Microsoft, Apple oder Google erwerben.