Tuning bei Leasing-Fahrzeugen – Was ist erlaubt?

Auch bei Leasingfahrzeugen liegen die Vorteile des Chiptunings auf der Hand. - Foto: pixabay.com/Juergen_G/CCO
Auch bei Leasingfahrzeugen liegen die Vorteile des Chiptunings auf der Hand. - Foto: pixabay.com/Juergen_G/CCO

Chiptuning erfreut sich aus unterschiedlichen Gründen steigender Beliebtheit. Besonders bei geleasten Fahrzeugen kann der Eingriff aber zu einem Problem werden.

Chiptuning – Was genau ist das?

Unter Chiptuning versteht man die Änderung der Motorsteuerung. Neben einer merklich höheren Nennleistung wird auch der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs optimiert, weswegen auch oftmals der Begriff »Eco-Tuning« fällt.

Neuprogrammierung des Steuergeräts

Es gibt unterschiedliche Arten von Chiptuning. Die klassische Variante ist die Änderung an der Steuerungssoftware der Motorelektronik. Die als Kennfeldoptimierung bekannte Tuningmethode setzt eine Neuprogrammierung des Steuergeräts voraus, welche nur durch eine professionelle Tuningwerkstatt durchgeführt werden sollte. Sie ist mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden, verspricht aber eine auf Fahrer und Fahrzeug abgestimmte Optimierung der Leistungsdaten und ist somit am effektivsten.

Tuningchips als Zusatzgerät

Kostengünstiger ist die Nachrüstung eines Zwischensteckers. Diese zusätzlichen Tuningchips haben oft Namen wie »Tuning Box« oder »Power Box«. Es wird eine Leistungssteigerung zwischen fünf und zwanzig Prozent versprochen. Sie sind gemeinhin etwas weniger effektiv als die Neuprogrammierung des Steuergeräts, können dafür aber in vielen Fällen auch ohne Werkstattbesuch installiert werden. Die Chips ändern bestimmte Parameter, die keinen Eingriff in die herstellerseitige Software erfordern. Aus diesem Grund sind die meisten Zusatzgeräte problemlos rückrüstbar.

Chiptuning bei Leasingfahrzeugen

Auch bei Leasingfahrzeugen liegen die Vorteile des Chiptunings auf der Hand. Viele Nutzer entscheiden sich aus Kostengründen für das Fahrzeugleasing. Durch die Optimierung der Motorsteuerung und den damit sinkenden Kraftstoffverbrauch lassen sich die Betriebskosten noch einmal senken. Dazu kommt die für sportliche Fahrer interessante Leistungssteigerung.

Diese Leistungssteigerung ist in vielen Fällen aber nicht realistisch. Besonders die günstigen Tuningangebote halten gemeinhin nicht, was sie versprechen. Was für den Käufer einer solchen Anlage ärgerlich ist, hat aber insbesondere bei Leasingfahrzeugen noch wesentlich weitreichendere Konsequenzen.

Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz

Ganz allgemein müssen leistungssteigernde Änderungen an der Motorelektronik im Fahrzeugschein eingetragen werden. Anderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis, das Führen des Fahrzeugs ist in der Konsequenz untersagt. Das gilt natürlich beim eigenen Fahrzeug ebenso wie bei geleasten Autos. Auch die Versicherung muss über die Tuningmaßnahme informiert werden. Die Mehrleistung kann zu einer höheren Versicherungsprämie führen, die Nichtangabe zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes. Dann wird es teuer, wenn doch mal ein Unfall passieren sollte.

Tuningmaßnahmen beeinflussen die Herstellergarantie

Es ist ebenfalls zu beachten, dass durch die Änderung der herstellereigenen Software für die Motorsteuerung in den meisten Fällen die Garantie erlischt. Leasingfahrzeuge sind gemeinhin neuwertig, was das finanzielle Risiko bei einem kapitalen Motorschaden noch einmal erhöht. Durch die Komplexität der modernen Motoren und der Steuerungssoftware wird es im Nachhinein nicht möglich sein, klar zu beweisen, ob der entstandene Schaden auf den Fahrzeughersteller oder auf die modifizierte Motorsteuerung zurückzuführen ist. In der Konsequenz wird der Fahrer eines getunten Leasingsfahrzeugs in den meisten Fällen auf den Reparaturkosten sitzenbleiben.

Lässt der Leasingvertrag Chiptuning zu?

Wichtig zu beachten ist zudem, ob der Leasingvertrag Chiptuning erlaubt. Diese Frage sollte vor dem Eingriff in jedem Fall mit dem Händler abgestimmt werden, denn unter Umständen ist die Kennfeldoptimierung eine vertragswidrige Nutzung. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat hierzu im Jahr 2014 ein Urteil gefällt. Es wird argumentiert, das Chiptuning als herstellerfremde Leistungssteigerung zu einer übermäßigen, vertragswidrigen Abnutzung des Fahrzeugs führt. Das gilt auch in Fällen, in denen die Maßnahme nur vorübergehend war und vor Rückgabe des Leasingfahrzeugs rückgängig gemacht wurde.

Man könnte nun denken, dass das Tuning einen theoretischen Mehrwert darstellt. Die meisten Händler werden das jedoch anders sehen. Die benannte übermäßige Abnutzung ist für spätere Käufer ein höherer Nachteil, der nicht durch die Vorteile der geänderten Motorsteuerung aufgehoben wird.

Eine Option: Tuning durch den Händler oder Fahrzeughersteller

Manche Händler bieten ein herstellerseitiges Tuning an. Wer an einer Leistungssteigerung interessiert ist, sollte sich bereits vor Abschluss des Leasingvertrags über diese Möglichkeit informieren. Da das Chiptuning in diesem Fall direkt vom Fahrzeuglieferanten vorgenommen wird, erlischt die Garantie nicht und es kommt im Schadensfall nicht zu Problemen. Allerdings wird durch die Maßnahme eine höhere Leasingrate fällig werden.

Es wird deutlich, dass das Thema Chiptuning bei geleasten Fahrzeugen heikel ist und man sich als Nutzer auf dünnem Eis bewegt. In jedem Fall sollte vor Inanspruchnahme einer Tuning-Werkstatt der Leasingvertrag genau studiert und mit dem Händler Rücksprache gehalten werden. Nur so lassen sich böse Überraschungen nach einem erfolgten Eingriff in die Bordelektronik vermeiden.

Was beim Chiptuning beachtet werden muss

Wer sich trotz der Risiken für das Tuning des geleasten Fahrzeugs entscheidet, sollte doppelt achtsam sein.

Auf namhafte Tuning-Werkstätten setzen

Vor dem Eingriff sollte ausgiebig recherchiert werden, welche Tuning-Werkstätten überhaupt in Frage kommen. Kundenbewertungen auf den Internetseiten geben Aufschluss über die Qualität der Arbeit, noch interessanter sind externe Erfahrungsberichte. Es sollte geprüft werden, ob die Werkstatt eine eigene Motorgarantie anbietet. Vorteilhaft ist es, sich für ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung und einem bekannten Namen zu entscheiden. Neben der Sicherheit, es mit Fachleuten zu tun zu haben, fällt die Argumentation dem Händler gegenüber leichter, wenn man ihn davon überzeugen möchte, dem Tuning zuzustimmen.

Garantien vergleichen

Wichtig ist es, eventuell angebotene Motorgarantien genau zu studieren. In vielen Fällen sind sie nicht mit den Herstellergarantien vergleichbar. Ist sie auf bestimmte Bauteile beschränkt? Wie lange gewährt die Tuning-Werkstatt eine Garantie? Interessant wird es dann, wenn eine vollumfängliche Garantie mit einer langen Laufzeit angeboten wird. So ist im Schadensfall sichergestellt, dass man nicht auf die Kulanz des Herstellers oder der Werkstatt angewiesen ist.

Teilegutachten

In jedem Fall sollte ein Teilegutachten für den Tuningchip vorliegen. Nur so ist es möglich, die Eintragung in den Fahrzeugpapieren ohne eine teure Einzelabnahme beim TÜV vornehmen zu lassen. Nur mit einer gültigen Eintragung lassen sich Probleme mit dem Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls sowie ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vermeiden.

Auf das Fahrzeug angepasste Tuningboxen

Soll eine rückrüstbare Tuningbox verwendet werden, sollte darauf geachtet werden, dass sie auf das Fahrzeug abgestimmt wurde. Zwar gibt es auf dem Markt vergleichsweise günstige typen- und markenübergreifende zusätzliche Tuningchips, diese halten die Werbeversprechen aber im Normalfall nicht und können bei unsachgemäßem Einbau sogar zur Schäden am Motor führen. Auch hier gilt also, lieber auf Qualität zu setzen und zu einem Markengerät mit Teilegutachten zu greifen. Die Installation kann zwar in den meisten Fällen selbst durchgeführt werden, es sollte aber geprüft werden, ob sich auch hierfür eine Tuningwerkstatt findet, die gegebenenfalls Garantieleistungen übernimmt.

Chiptuning (Video)

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