Vorzeitige Rückgabe von Leasingfahrzeugen

Die Kfz-Leasingraten können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. - Foto: Fotolia.com/georgerudy
Die Kfz-Leasingraten können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. - Foto: Fotolia.com/georgerudy

Gerade für Selbstständige oder Unternehmer lohnt es sich, ein Fahrzeug als sogenannten Firmenwagen zu leasen. Die Leasingraten können dabei als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Somit wird durch Leasing kein Kapital gebunden und garantiert dem unternehmen dabei eine gewisse Liquidität.

Leasing und die Kosten

Alle für das Leasing anfallenden Kosten werden dabei über die gesamte Laufzeit verteilt und ist dadurch für Unternehmen attraktiver als eine reine Barzahlung. Doch auch bei Thema Leasing gibt es unzählige Firmen und Tarife, wo man sich erst mal durchkämpfen muss. Aber genau hier kann heute das Internet sehr hilfreich sein.  Dabei kann es aber immer mal wieder vorkommen, das ein Leasingfahrzeug vorzeitig zurückgegeben werden muss. Dies kann möglich werden, wenn die monatlichen Leasingraten durch den Nutzer nicht mehr aufgebracht werden können. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob eine vorzeitige Rückgabe eines Leasingfahrzeuges überhaupt möglich ist.

Rückgabe von Leasingfahrzeugen vor Vertragsende

Gründe für eine vorzeitige Rückgabe von Leasingfahrzeugen gibt es sicherlich sehr viele. Dabei steht der finanzielle Aspekt nicht immer im Vordergrund. Viele Leasingnehmer sind oftmals mit dem Fahrzeug nicht mehr zufrieden und möchte eventuell ein aktuelleres Fahrzeug nutzen. Typische Laufzeiten eines Leasingvertrages sind dabei 12, 24, 36 oder 48 Monate. Je nach gewählter Vertragslaufzeit kann dies für den Einen schon eine lange Zeit darstellen.

Was für Gründe eine vorzeitige Rückgabe des Leasingfahrzeuges auch haben mag, sollte das Leasingauto aber über die gesamte Laufzeit behalten werden. Alleine aus rechnerischen Gründen lohnt sich die vorzeitige Rückgabe des Leasingauto nicht und auch ist es oft nicht möglich, den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu beenden. Wenn sich die Leasing-Bank dennoch bereit dafür erklären sollte, kommen auf den Leasingnehmer erhebliche finanzielle Nachteile zu.

Bei den meisten Gesellschaften gilt ein Leasingvertrag als unkündbar. Ein Leasingunternehmen verdient dabei nicht an den eigentlichen Raten, sondern an den anfallenden Zinsen und hat somit kein Interesse an einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages. Die Leasingbank hat daher immer den Anspruch auf das Gesamtleasingentgelt.

Auch spielt der Wertverlust des Leasingautos hierbei eine große Rolle und dieser ist in den ersten zwei Jahren am größten. Wenn das Leasingfahrzeug vor Ablauf der Vertragslaufzeit abgegeben werden soll, sind dadurch unter Umständen durch die Leasingraten noch nicht einmal der Wertverlust des Fahrzeuges beglichen wurden. Dies ist natürlich abhängig von der geleisteten Anzahlung.

Wer dennoch sein Leasingauto vorzeitig abgeben möchte, wird daher meist mit einer sehr hohen Ausgleichszahlung konfrontiert oder es wird jemand gefunden, der den Leasingvertrag zu gleichen Konditionen übernimmt.

Möglichkeiten einer Kündigung

Wenn das Leasingauto dennoch zurückgegeben werden soll oder muss, sollte unbedingt vorab mit seiner Leasingbank Kontakt aufnehmen und das Vorhaben ausführlich besprechen. Dabei erfährt der Leasingnehmer ob eine vorzeitige Rückgabe des Leasingfahrzeuges überhaupt möglich bzw. sinnvoll ist.

Anders sieht es natürlich bei einem Totalschaden oder einem gestohlenen Fahrzeug aus. In solchen Fällen kann eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages durchaus sinnvoll sein.