Untermietvertrag richtig aufsetzen

Aus den verschiedensten Gründen denken Mieter über eine Untervermietung nach. Für eine eventuelle Untervermietung muss auch vorab der Vermieter gefragt werden. Es gibt aber auch bei einem Untermietvertrag einiges zu beachten. Nur wenn der Vertrag ordentlich verfasst wurde, kann man sich rechtlich auf der sichereren Seite fühlen.

Untervermietung dauerhaft oder auf Zeit?

Wer die eigene Wohnung eine gewisse Zeit nicht selber nutzen kann oder möchte, kann hier einen befristeten Untermietvertrag gerne abschließen. Es ist aber natürlich auch möglich, nur ein leer stehendes Zimmer an jemand anderen unter zu vermieten. Dies kann auch wieder zeitlich geschehen oder auf Wunsch natürlich auch auf Dauer geschehen. Bei solch einem Vorhaben sollte aber immer ein Vertrag schriftlich geschlossen werden zwischen beiden Parteien. Der eigentliche Vermieter der Wohnung braucht auf dem Untermietvertrag selber nicht zu unterschreiben. Doch hier muss vorher aber die Erlaubnis des Vermieters für eine Untervermietung eingeholt werden.

Erlaubnis vom Vermieter?

Wenn die ganze Wohnung befristet untervermietet werden soll. Muss auf jeden Fall die Erlaubnis des Vermieters vorher eingeholt werden. Denn hier wird ja die Wohnung von einem Dritten alleine bewohnt, welcher nicht im eigentlichen Mietvertrag hinterlegt ist. Daher hat der Vermieter hier natürlich das Recht, seine Zustimmung einfach so zu verweigern. Der Vermieter muss also keine Gründe für seine Ablehnung angeben. Meistens wird aber nur ein einzelnes Zimmer untervermietet. Hier verhält es sich dann wieder anders. Hier muss der Vermieter einen triftigen Grund vorlegen, um die Untervermietung eines Zimmers zu untersagen. Der Hauptmieter ist hier allerdings immer noch verantwortlich gegenüber dem eigentlichen Vermieter und muss auch bei Schäden usw. für alles geradestehen. Aus diesem Grund muss immer in den Untermietvertrag aufgenommen werden, dass der Untermieter für seine selbst verursachten Schäden auch selber haftet.

Der Untermietvertrag

Wie in jedem Vertrag stehen auch in einem Untermietvertrag grundlegende Angaben. Dazu gehören die Namen von allen beteiligten Parteien, die genaue Miethöhe, die Dauer der Untervermietung und natürlich eine genaue Beschreibung der Mietsache. Passende Vordrucke für einen Untermietvertrag kann jeder ganz leicht im Internet zum Beispiel bei Mieterverbänden finden. Wenn die Untervermietung nur zeitweise durchgeführt werden soll, muss dies auf jeden Fall in den Untermietvertrag. Für die zeitliche Befristung der Untervermietung muss immer ein Grund angegeben werden. Bei zeitlich befristeten Untermietverträgen kann auch keiner der beteiligten Parteien einfach so vor Ablauf der vereinbarten Zeit den Vertrag kündigen. Das sollte also vorher unbedingt bedacht werden.