Wohnen: Was darf im Hausflur abgestellt werden?

Leider passiert es in Deutschland leider viel zu oft, das die Treppenhäuser vollgestellt sind und man schon fast einen Hindernislauf veranstalten kann. Es haben bestimmt schon einige erlebt, man besucht seine Freunde und Bekannte und sieht als Erstes ein vollgestelltes Treppenhaus. Die Hausbewohner stellen immer mehr Sachen in das Treppenhaus, sei es um dieses zu verschönern oder weil man in der Wohnung kein Platz mehr hat. Da stehen dann Sachen wie Blumen, Regale, Schuhschränke oder auch Kinderwagen. Manchmal denke ich selber, dass ein Treppenhaus oft nur der einzige Fluchtweg bei Gefahr in vielen Wohnhäusern darstellt. Wenn man hier bedenkt, dass bei einem Brand sehr viel Rauchentwicklung entsteht und man kann kaum was sehen. Und hier stehen nun all die ganzen Sachen dann einfach nur im Weg herum. Ich versuche in diesem Artikel einmal näher zu erläutern, was man in den Hausflur stellen darf und was man lieber nicht dort abstellen sollte.

Treppenaufgänge in Wohnhäusern

Genau genommen gehört auch das Treppenhaus zur eigentlichen Mietsache. Trotz dieser Tatsache darf man hier nicht einfach alles nach Lust und Laune veranstalten. Denn auch ein Treppenhaus zählt zu den Gemeinschaftsräumen und dafür gibt es ganz eigene Regeln und Vorschriften. Wie schon oben angedeutet, dienen Treppenhäuser nicht nur dazu, die eigene Wohnung zu erreichen. Primär dienen die Treppenaufgänge in Wohnhäusern als meist einziger Fluchtweg und darf daher nicht so einfach durch die Mieter zugestellt werden. Leider gibt es deutschlandweit keine einheitliche Regelung zu diesem wichtigen Thema. Jedes Bundesland schreibt hier je nach Art des Gebäudes etwas anderes vor. Oft wird auch nur eine Mindestbreite des Fluchtweges in Wohnhäusern vorgeschrieben und das war es dann auch schon.

Schuhschränke im Treppenhaus können den Fluchtweg behindern

Es ist natürlich sehr bequem, einen Schuhschrank* oder einen Garderobenständer* vor die Wohnungstür ins Treppenhaus zu stellen. Was für den einen sehr bequem ist, kann für einen anderen im Fall der Fälle schnell zur Falle werden. Auch Feuerwehr und Sanitäter brauchen bei Gefahr im Verzug den Platz im Treppenhaus, um schnellstmöglich am Schadensort ankommen zu können. Daher können solche Gegenstände in Treppenaufgängen im Notfall wertvolle Zeit und dadurch vielleicht auch Leben kosten. Der Vermieter hat hier daher das Recht, Gegenstände aus dem Treppenhaus einfach entfernen zu lassen. Selbst wenn das Treppenhaus 10 Meter breit sein sollte, muss der Vermieter keine Gegenstände im Treppenhaus durch die Mieter dulden. Diese Vorgehensweise wurde schon von einigen Gerichten entsprechend bestätigt.

Vermieter ist zuständig für die Sicherheit im Treppenhaus

Der Vermieter steht hier meist in der Verantwortung, dass alle Mieter im Wohnhaus die Flure und auch Treppenhauäser ohne jegliche Gefahrensituationen nutzen können. Dazu gehört auch, ein ordentlich befestigtes Treppengeländer, und auch eine funktionierende Flurbeleuchtung. Die Reinigung des Treppenhauses kann der Vermieter aber durch den Mietvertrag auf die jeweiligen Mietparteien übertragen.

Kinderwagen im Treppenhaus abstellen

In Wohnhäusern mit vielen Familien als Mietern sieht man oft, dass der Kinderwagen* im Hausflur abgestellt wird. Ein Kinderwagen darf normalerweise im Treppenflur abgestellt werden, solange kein anderer Mieter irgendwie dadurch beeinträchtigt wird. Diese Aussage ist aber leider sehr schwammig formuliert und muss im Zweifelsfall von einem Richter geklärt werden. Zum Kinderwagen im Treppenhaus abstellen sind sich auch die Gerichte nicht immer einig und daher gab es auch schon unterschiedliche Urteile dafür. Man sollte daher hier unbedingt darauf achten, dass der Fluchtweg ausreichend breit ist. Auch darf man den Kinderwagen auch nur dann im Treppenhaus abstellen, wenn es keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit dafür gibt.

Kuriose Fälle und Urteile

Auch bei diesem durchaus sensiblen Thema gibt es auch einige mehr oder weniger kuriose Rechtsstreitigkeiten. Da gab es zum Beispiel einen vor dem Amtsgericht Münster, indem es um das Abstellen einer Madonnen-Figur im Hausflur ging. Der Kläger war hier auch noch Protestant und wollte deswegen die Miete kürzen. Leider hat dieser Mieter verloren, da die Figur die Nutzung des Treppenhauses nicht beeinträchtigte und auch die Figur selber nicht zu einem besonderen Schock führen kann.

Treppenhaus und Raucher

Der Vermieter kann das Rauchen im Hausflur grundsätzlich im Mietvertrag verbieten. Es kann aber sein, das Qualm vom Rauchen unter der Wohnungstür durch in das Treppenhaus gelangt. Auch in solchen Fällen sind sich die Gerichte in ihren Urteilen nicht einig. Hier wird auch immer je nach Situation und Fall einzeln entschieden. Auf jeden Fall sollte man das Rauchen im Treppenhaus aber unterlassen. Es ist doch sowieso schöner, wenn sich alle Nachbarn untereinander gut verstehen und miteinander gut auskommen.