Tipps für den Gebrauchtwagen-Verkauf

War früher der Anzeigenteil der Tageszeitung der bevorzugte Platz für das Inserat eines Gebrauchtwagen-Verkäufers, sind es heute meist die entsprechenden Online-Börsen. Die Anonymität dieser Portale kann jedoch zum Problem werden. „In den allermeisten Fällen laufen die Transaktionen zwar völlig problemlos ab. Aber auch eine Reihe schwarzer Schafe tummelt sich hier“, warnt Dr. Martin Weldi, Leiter der Kfz-Schadenabteilung der HDI Versicherung.

Vielfältige Betrugsmethoden

Die Betrugsmethoden sind vielfältig. Eine Masche ist etwa die Verwendung gefälschter Schecks aus dem Ausland. Die Täter akzeptieren schnell die Preisvorstellungen des Verkäufers und übersenden einen zu hoch ausgestellten Scheck. Der soll dann eingelöst und der Differenzbetrag ins Ausland zurück überweisen werden. Zunächst wird der Scheck auch akzeptiert, das Auto aber nicht abgeholt. Erst nach Wochen stellt die Bank bei der Prüfung fest, dass der Scheck gefälscht war. Die Folge: Der Verkäufer hat den zurück überwiesenen Betrag aus eigener Tasche gezahlt.

Eine andere Methode ist, den Verkäufer nach der Vereinbarung eines guten Preises an einen weit entfernten Ort zur Übergabe zu bitten. Dort wird der Wagen dann noch einmal untersucht und eine Vielzahl angeblicher Mängel festgestellt. Das Preisangebot sinkt nun erheblich. Enttäuschte Verkäufer akzeptieren diesen reduzierten Preis dann häufig, um den Wagen loszuwerden. „Bei allzu verlockenden Angeboten sollten grundsätzlich die Alarmglocken schrillen“, rät Martin Weldi. Und um auf aktuelle Betrugsmaschen vorbereitet zu sein, lohne sich häufig ein Blick auf die Webseiten von Polizei und Kriminalämtern.

Der wahre Wert des Wagens

Auch vergleichsweise seriöse Abnehmer versuchen manchmal, den Preis unverhältnismäßig zu drücken. Wichtig für den Verkäufer ist deshalb zu wissen, was sein Wagen tatsächlich wert ist. Autobörsen im Internet geben einen ersten Anhalt über den zu erzielenden Verkaufspreis. Allerdings ist der immer auch von der Ausstattung und vom konkreten Zustand des Wagens abhängig. „Der Verkäufer sollte sich deshalb einen realistischen Verkaufswert des Wagens von unabhängiger Stelle schätzen lassen“, rät Schadenfachmann Weldi. Unabhängige Prüf- und Schätzstellen untersuchen den Wagen und fertigen entsprechende Schätzurkunden oder Gutachten an. Das ist zwar nicht kostenlos, kann sich aber in vielen Fällen rechnen.

Stolperfalle Sachmängelhaftung

Grundsätzlich haftet jeder Verkäufer ein Jahr lang für Sachmängel an dem verkauften Gut. Ein privater Verkäufer kann diese Haftung jedoch ausschließen. Das muss aber im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten sein. Der Zusatz im Kaufvertrag „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft“ befreit den privaten Verkäufer von seiner Haftung. Wenn ein Mangel allerdings arglistig verschwiegen wurde und der Käufer dies beweisen kann, haftet der private Verkäufer trotz Vertragszusatz.

Abmeldung und Versicherung

Der Verkauf des Fahrzeugs allein ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrags. Bleibt der Wagen angemeldet, geht die Versicherung auf den Käufer über. Nur dieser oder das Versicherungsunternehmen können den Vertrag dann kündigen. Legt der Käufer einen neuen Versicherungsschutz bei der Anmeldung des Fahrzeugs auf seinen Namen vor, endet der Versicherungsvertrag des Verkäufers für das Fahrzeug. Bei diesem Verfahren besteht jedoch das Risiko, dass der Käufer den Wagen nach dem Kauf verspätet oder gar nicht ummeldet oder plötzlich nicht mehr auffindbar ist. Der Verkäufer kann in diesem Fall weiterhin mit Kfz-Steuer und Versicherungsprämie belastet werden. Ein Zusatz im Kaufvertrag, bis wann der Käufer den Wagen ummelden muss, gibt dem Verkäufer zumindest die Möglichkeit, Schadenersatz bei verspäteter Ummeldung geltend zu machen. HDI Schadenleiter Weldi rät deshalb: „Grundsätzlich ist es für den Verkäufer in jedem Fall sicherer, wenn er den Wagen vor dem Verkauf abmeldet.“

Checkliste beim Autoverkauf

  • Vor dem Treffen Identität des Interessenten prüfen.
  • Abgelegene Orte für Probefahrt und Übergabe meiden, Termin nicht allein wahrnehmen.
  • Vor Probefahrt Personalausweis und Führerschein zeigen lassen und mitfahren.
  • Schriftlichen Kaufvertrag mit Name, Anschrift und Personalausweisnummer des Käufers schließen.
  • Sachmängelhaftung per Zusatz im Kaufvertrag ausschließen.
  • Fahrzeug vor der Übergabe abmelden.
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II erst nach vollständiger Bezahlung übergeben.
  • Keine Schecks akzeptieren.

Quelle: HDI Versicherung AG