Privater Autokauf dank kostenlosen Formular für Kaufvertrag ganz einfach

Kaufgegenstand ist das Auto, auf das sich die übergebenen Dokumente beziehen. Es muss also die Fahrgestellnummer aus den Papieren mit denen auf dem Fahrzeug zusammen stimmen. - Foto: pixabay.com/andreas160578/CCO
Kaufgegenstand ist das Auto, auf das sich die übergebenen Dokumente beziehen. Es muss also die Fahrgestellnummer aus den Papieren mit denen auf dem Fahrzeug zusammen stimmen. - Foto: pixabay.com/andreas160578/CCO

Wer sich privat ein gebrauchtes Auto kauft, legt oftmals zu wenig Wert auf eine reibungslose Abwicklung. Damit alles rechtlich einwandfrei abläuft und sowohl Verkäufer als auch Käufer auf der sicheren Seite sind, sollte ein ordentlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Generell gilt es, auf eine ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts zu achten.

Am Anfang steht das Inserat

Wichtig ist, dass die Angaben des Verkäufers, die sich im Verkaufsinserat finden, auch tatsächlich stimmen. Neben der Fahrleistung betrifft das vor allem die Unfallfreiheit des Wagens. Der Käufer sollte darauf achten, dass Sachverhalte, die ihm wichtig erscheinen, in jedem Fall in den Vertrag aufgenommen werden. Hier ist zu empfehlen, ein Inserat im Vorfeld des Kaufvertrages auszudrucken und dem Dokument beizufügen. Um einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag unterschreiben zu können, sollte sich der Käufer im Vorfeld im Internet umsehen.

Dort finden sich Portale, die gesetzlich verbindliche Vordrucke für Kfz Kaufverträge anbieten. Dies bietet den Vorteil, dass sich Käufer und Verkäufer auf diese Vorlagen verlassen können. Zudem ersparen sie sich die Kosten für eine anwaltliche Beratung, denn solche Verträge aus dem Internet sind praktisch und halten auch vor Gericht.

Beim Vertrag auf Schriftlichkeit achten

Gerade beim Kauf eines Gebrauchtwagens passiert oft viel mit der sogenannten Handschlagqualität. Doch das ist rechtlich nicht bindend. Am besten sollte sich der Käufer auf einen schriftlichen Kfz Kaufvertrag verlassen, denn rechtlich gesehen kauft er genau diesen Wagen. Ist der Verkäufer nicht auch gleichzeitig der Halter des Wagens muss er eine Vollmacht des eigentlichen Besitzers vorweisen können. Der Kauf ist im übrigen erst dann abgeschlossen, wenn der neue Fahrzeughalter die entsprechenden Kfz-Papiere und den Fahrzeugschlüssel erhalten hat. Allein die Unterschrift unter dem Kaufvertrag ist nicht aussagekräftig.

Auf die notwendigen Papiere achten

Kaufgegenstand ist das Auto, auf das sich die übergebenen Dokumente beziehen. Es muss also die Fahrgestellnummer aus den Papieren mit denen auf dem Fahrzeug zusammen stimmen. Zudem muss die Zulassungsbescheinigung Teil II, die Abmeldebestätigung sowie die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und im Fall einer baulichen Veränderung am Fahrzeug, auch eine ABE an den neuen Besitzer ausgehändigt werden.

Autokauf im Ausland

Es liegt mittlerweile auf der Hand, dass manche Autos im Ausland günstiger zu kaufen sind als hier in Deutschland. Gemeint sind damit zum Beispiel britische Roadster oder Importfahrzeuge. Auch einige Gebrauchtwagen wie ein VW Polo kann im EU-Ausland weniger kosten als bei uns. Für viele klassische Automarken gibt es Händler, die sich darauf spezialisiert haben, gewünschte Fahrzeuge zu importieren und anschließend in Deutschland rechtmäßig zuzulassen.