Fußball-WM: Unbeschwert im Autokorso

Die wichtigsten Regeln für Frohsinn auf vier Rädern

Die Welt schaut nach Brasilien. Rollt der WM-Ball für das eigene Land, wird mitgefiebert – und nach dem Sieg ausgelassen gefeiert. Schon ein festes Siegerfeierbild: hupende Autokorsos flankiert von fahnenschwingenden Fußballfans. Wirklich legal ist der Freudenzug noch zwar immer nicht. Doch meist drückt die Polizei ein Auge zu, hält man sich an ein paar wichtige Regeln.

Es geht schon damit los, dass eigentlich nach Paragraph 30 des Straßenverkehrsgesetz die Essenz des Umzugs, laut hupen, untersagt ist. Würde ein Polizist allerdings hierfür ein Bußgeld verhängen, würde er sich, gelinde gesagt, nicht beliebt machen bei den Fußballfans. Und in dieser Beziehung drücken ja wirklich alle Polizisten beide Augen zu.

Beim Anschnallen dagegen sieht es schon anders aus. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Gurt umlegen. Bei Schrittgeschwindigkeit ist er zwar nicht vorgeschrieben. Allerdings geht es auch im Autokorso mal schneller, mal langsamer voran.

Der Abstand zum Vordermann sollte so groß sein, dass der Fahrer jederzeit bremsen kann, ohne ihn zu berühren. Dasselbe gilt für die meistens wild um die Autos herumschwirrenden Fußgänger. Die Verkehrssicherheit muss immer vorgehen. Freude hin oder her.

Fahren unter Drogen oder zuviel Alkohol ist ebenfalls streng verboten. Da hört der Spaß unter Umständen schnell auf. Auch wenn die Ampeln rot sind, muss laut Gesetz angehalten werden. Nur Autos, die in einem „Verband“ fahren, dürfen Stopplichter ignorieren. Ein spontaner Autokorso nach einem Fußballspiel ist dies jedoch nicht. Es fehlt an einer einheitlichen Kennzeichnung und an einer laut Paragraph 27 Abs. V StVO erforderlichen Verbandsführung.

Was die Beflaggung betrifft, sind kleine Fähnchen überall am Auto erlaubt, solange sie die Sicht des Fahrers nicht einschränken. Verboten ist, großformatige Flaggen an Stangen während der Fahrt aus dem Fenster zu schwingen. Auch von der Fahrt auf die Autobahn mit voller Beflaggung rät der ADAC ab. Es sei zwar nicht wirklich verboten. Nichtsdestotrotz besteht die Gefahr, dass sie Fähnchen sich bei hoher Geschwindigkeit lösen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

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