Bestattungen und Trauerhilfe – Teil 4 – Die Beerdigung

In dem mittlerweile vierten Teil meiner Artikelserie „Bestattungen und Trauerhilfe“ dreht sich hier alles um das Thema Beerdigung. Das Wort Beerdigung ist hierbei meist aber nur ein anderer Begriff für die eigentliche Bestattung bzw. Beisetzung. Doch auch das Wort Beerdigung selber umfasst dabei eigentlich die normalen Bestattungsarten und dazugehört zum Beispiel die Feuerbestattung. Die Beerdigung sagt damit genau aus, dass hier die Urne oder auch der Sarg in ein Grab herabgelassen wird.

Überführung zum Bestatter

Damit es zu einer Beerdigung kommen kann, muss der Verstorbene natürlich zu einem Bestatter überführt werden. Je nach Bundesland gibt es dafür unterschiedliche Fristen, wann ein Verstorbener spätestens überführt werden sollte. Damit man sich vom Verstorbenen auch verabschieden kann, gibt es die sogenannte Aufbahrung. Was genau die Aufbahrung ist, habe ich in einem anderen Artikel einmal näher erklärt.

Diese Dokumente werden benötigt

Für eine Beerdigung braucht man in der Regel den sogenannten Totenschein und die sogenannte Sterbeurkunde. Der Totenschein kann nur von einem Arzt ausgestellt werden. Bei einem Todesfall in der Familie also immer auch einen Arzt verständigen, damit dieser offiziell den Tod des Verstorbenen feststellen kann. Nur mit einem Totenschein kann man nun beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen. Da es vielen Angehörigen schwerfällt dies selber zu machen, kann die Beantragung der Sterbeurkunde auch durch das vorher ausgewählte Bestattungsinstitut erfolgen. Für den Antrag einer Sterbeurkunde beim Standesamt braucht man den Totenschein, den Personalausweis des Verstorbenen und auch die Geburts- oder Heiratsurkunde. Man sollte hier auch gleich bis zu zehn Sterbeurkunden beantragen. Nur so kann man zum Beispiel Bankangelegenheiten oder kündigen von Verträgen des Verstorbenen regeln. Die Beerdigung selber kann auch nur durchgeführt werden, wenn der Totenschein und auch die Sterbeurkunde vorliegen.

Die Beerdigung

Traditionell findet in Deutschland vor der Beerdigung eine Trauerfeier statt. Die Trauerfeier kann dabei in einer Kirche stattfinden oder auch in den Räumlichkeiten des Bestatters ausgerichtet werden. Hier werden meist von den Angehörigen persönliche Reden gehalten, um das Gedenken an den Verstorbenen zu bewahren. Nach der Trauerfeier erfolgt dann die Beerdigung. An der Grabstätte kann man dann letztmalig Abschied vom Verstorbenen nehmen. Nach der Beerdigung findet meist noch eine Art Trauerkaffee statt, wo sich die Angehörigen und Freunde noch einmal zusammensetzen können. So kann man sich zusammen über das Leben des Verstorbenen austauschen und auch so die Trauer besser verarbeiten.

Wo man beerdigt werden kann

In Deutschland ist so ziemlich alles geregelt und so ist hier natürlich auch der Ort einer Beerdigung an gesetzliche Einschränkungen geknüpft. In Deutschland gibt es den sogenannten Friedhofszwang und somit findet die Beerdigung auch auf einen Friedhof statt. Das Gesetz selber gibt es schon sehr lange und beruhte damals eigentlich auf hygienischen Risiken und wurde leider bis heute nicht wieder geändert. Allerdings gibt es aber einige Auflockerungen in diesem Zusammenhang. So gibt es heute auch Ruhestätten wie den Friedwald, wo der Verstorbene beerdigt werden kann.

Eine Beerdigung und die Kosten

Die Kosten einer Beerdigung können hier je nach Bestattungsart stark variieren. Die dabei wohl günstigste Beerdigung ist in Deutschland die anonyme Feuerbestattung. Für einen Sarg und den Grabstein fallen zusätzlich zu den Anschaffungskosten auch noch die Friedhofsgebühren an. Für Angehörige kann ein Todesfall in der Familie sehr schwer werden und in einem solchen Fall muss man auch noch alles für die Beerdigung erledigen. Hier kann man aber zu Lebzeiten schon entsprechend vorsorgen. Ein Vorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen und auch eine Sterbegeldversicherung können hier schon zu Lebzeiten vieles erleichtern.