Karnevalszeit und Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer gefährdet auch den Versicherungsschutz

Es ist die wildeste Zeit des Jahres. Leidenschaftlich lässt man dem Irrsinn seinen Lauf. Kuriose Gestalten und Situationen gehören zum Standardprogramm. Die Fahrt von A nach B jedoch ist während der Karnevalszeit eine Crux. Nicht nur am Tag der ausgelassenen Feier selbst – unter Umständen auch danach. Die wichtigsten Tipps zum Thema Mobilität während der fünften Jahreszeit.

Glücklicherweise gehört es für die allermeisten Jecken zum Normalprogramm, während der Karnevalszeit nicht selbst zu fahren. Öffentliche Verkehrsmittel sind bis tief in der Nacht unterwegs. Oder aber man gönnt sich ein Taxi. Allerdings gibt es eben doch Ausnahmen oder es geht nicht anders. Dann sollte man am besten ganz ohne Alkohol feiern. Oder ihn in minimalen Maßen genießen.

Doch selbst dann muss das Motto noch lauten: Vorsichtig sein! Jeder reagiert anders auf Alkohol. Wo der eine noch gar nix spürt, setzen bei dem anderen schon die ersten Auswirkungen ein. Und unabhängig davon, wie fahrtüchtig man sich auch fühlt, ab bereits 0,3 Promille drohen Punkte, ein Bußgeld oder sogar der Führerscheinentzug. Für Fahranfänger ist bis zum Alter von 21 Jahren überhaupt kein Alkoholkonsum erlaubt.

Doch nicht nur polizeiliche Strafen drohen im schlimmsten Fall. Auch der Versicherungsschutz könnte durch übertriebenen Alkoholgenuss beeinträchtigt werden. Laut Angaben der Versicherung Huk-Coburg greift zum Beispiel bei der KFZ-Haftpflichtversicherung in Fällen, in denen der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich ist, die so genannte Trunkenheitsklausel. In diesem Fall fordert die Versicherung von dem Versicherten bis zu 5.000 Euro von der Schadenssumme wieder zurück.

Kommt es zu einem Unfall mit mehr als 1,1 Promille, ist sogar damit zu rechnen, dass die Versicherung sich komplett weigert, für den verursachten Schaden aufzukommen oder nur einen Teil davon bezahlt. Und nicht vergessen: Es dauert einige Stunden, bis der Körper den Alkohol wieder abbaut. Unter Umständen also lieber auch noch am Morgen danach auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen. Dann ist man auf jeden Fall korrekt unterwegs.