Wer zahlt bei Hochwasserschaden?

Im Moment ist das Thema Hochwasser leider wieder sehr aktuell. Kein Tag vergeht, ohne das im Fernsehen oder Zeitung über neue Rekordstände von Flüssen berichtet wird. Für viele Betroffene des Hochwassers stellt sich allerdings die Frage, wer zahlt bei Hochwasserschaden und reicht meine Gebäudeversicherung dafür aus? Diese und noch viele weitere Fragen stellen sich im Moment Tausende Menschen, welche akut vom Hochwasserschaden betroffen sind. Nicht nur das Haus oder die Wohnung steht im Vordergrund. Das Auto vor der Tür ist auch vom Hochwasser betroffen und muss ersetzt werden. Durch Hochwasser kommt es zu einigen Schäden, welche durch die entstehenden Kosten schnell eine Existenz vernichten können. Wir versuchen, das Ganze etwas aufzuklären.

luise  / pixelio.de
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Welche Versicherung für welchen Schaden

Viele Menschen haben heutzutage eine Wohngebäude- und Hausratversicherung. Diese Versicherungen kommen aber nur für einen Hochwasserschaden auf, wenn diese einen sogenannten Elementarschadensschutz beinhalten. Eine Elementarversicherung kann auch extra abgeschlossen werden und viele Versicherungen haben entsprechende Policen im Angebot. Solch eine Versicherung kostet natürlich zusätzlich Geld. Daher haben gerade einmal etwas mehr als 30 Prozent der Menschen in Deutschland solch diesen, je nach Wohnort, wichtigen Versicherungsschutz. Eine Elementarversicherung ist dabei aber auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wer in einem vom Hochwasser bedrohten Gebiet wohnen sollte, dem kann eine solche Police durch die Versicherung auch verwehrt werden. Denn in solchen Gebieten kommt es öfters zu Hochwasser und das wird natürlich für die Versicherung ansonsten sehr teuer. Wenn in solchen Hochwassergebieten doch eine Versicherung zusagen sollte, werden die Prämien wahrscheinlich sehr teuer sein. Die Versicherungen schauen vor Abschluss eines Vertrages für Elementarschäden sehr genau hin.

Wenn das Wasser kommt?

Der Hausbesitzer muss alle für ihn möglich unternehmen, um den Hochwasserschaden so gering wie möglich zu halten. Dazu zählt zum Beispiel, Möbel und andere Sachen aus dem Erdgeschoss oder Keller in das erste Obergeschoss zu bringen. Wer direkt in einem Hochwassergebiet wohnt, sollte daher seine wertvollen Sachen sowieso nicht im Erdgeschoss aufbewahren. So ist das meiste schon geschützt, wenn das Hochwasser tatsächlich kommen sollte. Ein Hochwasser wird meist vorher durch die Behörden angekündigt. So muss der Hausbesitzer auch einige Maßnahmen direkt am Haus durchführen. Dies kann zum Beispiel sein, die Kellerfenster mit Platten versehen, Sandsäcke zu legen oder auch eine Wasserpumpe im Keller zu installieren. Wenn es doch zu einem Schaden durch Hochwasser gekommen ist, muss alles detailliert dokumentiert werden. Die Dokumentation mit Fotos, Skizzen usw. als Erstes durchführen und erst dann mit dem Aufräumen beginnen. Das ist sehr wichtig, da ansonsten ein Hochwasserschaden nicht mehr zwingend nachgewiesen werden kann. Wenn Möbel usw. beschädigt wurden, diese nicht entsorgen. Es muss alles erst mal aufgehoben werden. Es empfiehlt sich daher eine Art Tagebuch jeden Tag nach dem Schaden zu führen. So fällt eine Dokumentation sehr viel leichter und ist im Nachhinein auch sehr viel genauer. In aller Hektik aber nicht vergessen, die Versicherung rechtzeitig über einen Hochwasserschaden zu informieren. Wenn alles dokumentiert wurde, kann mit dem Aufräumen begonnen werden. Wichtig dabei ist, dass der Schlamm und Dreck aus den Räumen raus muss.

Alexandra H.  / pixelio.de
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Was wird bezahlt?

Allgemein gesagt zahlt die Versicherung nach dem Schaden alles, was baulich nötig sein sollte. Das fängt beim Entfeuchten von Böden und Wänden und geht noch viel weiter. Die Versicherung zahlt im Prinzip alles, damit das Haus in den Zustand vor dem Hochwasserschaden wieder ist. Beim eigenen Hausrat wird aber oft nur der zu dem Zeitpunkt gültige Zeitwert ersetzt. Dies muss jeder Betroffene unbedingt beachten. Denn die Anschaffung von neuen Sachen wie Möbeln kann dann schnell ins Geld gehen, das der ausgezahlte Zeitwert ja viel geringer als die Neuanschaffung ist. Es daher unvermeidlich, von alles Sachen die Rechnungen entsprechend aufzubewahren.

Gutachter?

Wenn ein erheblicher Schaden durch Hochwasser eingetreten ist, kommt fast immer ein Gutachter. Dieser Gutachter stellt den Hochwasserschaden fest und teilt der Versicherung seine Feststellungen mit. Ein betroffener sollte mit der Versicherung nach einem Schaden immer im regelmäßigen Kontakt bleiben. So kann man die Versicherung fragen, ob diese die benötigten Handwerker bestellt oder ob man sich selber darum kümmern muss. Auch die Frage nach Beseitigung der Schäden in Eigenleistung kann für viele wichtig sein.

Haus unbewohnbar?

In den betroffenen Gebieten werden meist Notunterkünfte für solche Situationen zur Verfügung gestellt. In der Regel muss man sich damit erst mal abfinden. Eine Hotelübernachtung sollte vorher mit der Versicherung geklärt werden, da man sonst auf den Kosten sitzen bleiben kann.

Weitere Kosten?

Wer keine Elementarversicherung hat, muss erst mal alles aus eigener Tasche zahlen. Diese Kosten können aber als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch für Versicherte, wenn Leistungen über dem Versicherungsschutz hinaus selber erbracht wurden.

Mein Auto?

Eine Flut ist meistens vorher absehbar. Dadurch ist man verpflichtet, das eigene Auto rechtzeitig aus der Gefahrenzone zu bringen. Wer aber zum Beispiel im Urlaub ist und daher dies nicht rechtzeitig machen kann, bei dm springt die Teilkaskoversicherung ein. Diese ersetzt dann den zum Schadenzeitpunkt gültigen Zeitwert des Fahrzeuges.

Weg zur Arbeit?

Wer aufgrund des Hochwassers nicht zur Arbeit kommen kann, muss umgehend seinen Arbeitgeber informieren. Denn einfach fernbleiben von der Arbeit ist hier nicht rechtens. Mit dem Arbeitgeber dann erst mal abklären ob urlaub genommen werden muss oder Ähnliches.

Nicht versichert?

Der Staat ist nicht verpflichtet, den Opfern von Hochwasser finanziell zu helfen. Wenn eine Elementarversicherung für das eigene Haus möglich wäre, diese aber nicht abgeschlossen wurde, wird wahrscheinlich vom Staat keine Unterstützung erwarten können. Dies ist auch richtig so, da es doch unfair gegenüber denen ist, welche eine entsprechende Versicherung bezahlen.