Versicherungen und Unisex-Tarife

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs dürfen in allen EU-Staaten nur noch sogenannte Unisex-Tarife für Versicherungen angeboten werden. Für die Verbraucher bedeutet dies, das geschlechtsspezifische Tarife verboten sind und durch geschlechtsunabhängige Unisex-Policen ersetzt werden müssen. Das Angebot von Unisex-Tarifen gilt aber nur innerhalb der Europäischen Union. Allerdings bieten Versicherungsmakler aus nicht EU Ländern wie zum Beispiel der Schweiz oder auch Lichtenstein über Umwege weiterhin Bisex-Tarife dem deutschen Verbraucher an. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist aktuell darauf hin, dass für solche Angebote einige rechtliche Hürden zu meistern sind.

Durch die flächendeckende Einführung von Unisex-Tarifen haben sich die meisten Versicherungen für Männer leider verteuert. Vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs waren die meisten Policen für Frauen teurer als für Männer und wurden dadurch ungleich behandelt.

Da es für Männer aktuell etwas teurer wird eine Police abzuschließen, werden einige Versicherungsmakler aus nicht EU-Ländern wie der Schweiz wahrscheinlich ihren Kunden weiterhin Bisextarife anbieten. Aus diesem Grund weist das Fachmagazin „Versicherungsjournal“ darauf hin, das dies eine unzulässige Umgehung des EU-Rechts darstellt und solche Angebote dadurch nicht rechtens sind.

Ausländische Versicherer in Deutschland

In Deutschland dürfen Versicherungsgesellschaften aus nicht EU-Ländern meist ganz unkompliziert in Deutschland und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aktiv werden. Dafür muss eine Versicherungsgesellschaft in seinem Heimatland einfach nur ein Notifikationsverfahren entsprechend durchlaufen.

Wer als Versicherungsgesellschaft in Deutschland aktiv werden möchte, braucht eine Genehmigung der BaFin. Nur mit dieser Genehmigung dürfen Policen in Deutschland angeboten und verkauft werden. Somit ist sichergestellt, dass sich ausländische Versicherungen an die hierzulande geltenden Richtlinien für Unisex-Tarife halten.

Sonderregelungen

Somit wird eine Erlaubnis für sogenannte Korrespondenzversicherungen hinfällig laut Aussage der BaFin. Bei einer Korrespondenzversicherung schließt ein Verbraucher mit einer Versicherung einen Vertrag ab im Ausland ab, ohne dass die Versicherung in Deutschland selber tätig ist. Meist setzt sich ein Interessent daher selber mit einer ausländischen Versicherung in Verbindung und die Versicherung darf keine eigenen Vermittler oder einen eigenen Internetauftritt im deutschen raum besitzen bzw. aufweisen.

Nur so können der versicherte und die Versicherung unter Umständen selber entscheiden, ob sich die Police nach geltenden deutschen Recht oder nach dem Recht des Landes der tätigen Versicherung richtet. In einem solchen Land können dann auch Unisex-Tarife dann erlaubt sein.

Dies alles stellt allerdings keine Garantie für Unisex-Tarife dar. Einige ausländische Versicherungen wie Prisma Life aus Lichtenstein oder der Finanzvertrieb AWD aus der Schweiz bieten deutschen Kunden nur Policen mit Unisex-Tarifen an.