Verhinderungspflege – die Auszeit für betreuende Angehörige

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, entscheiden sich viele Angehörige dazu, ihn zu Hause selber zu pflegen und nicht in ein Pflegeheim abzugeben. So werden in Deutschland zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt, wobei etwa die Hälfte von dieser Anzahl lediglich auf die Hilfe ihrer eigenen Angehörigen zurückgreift.

Tägliche Herausforderung ist für viele pflegende Angehörige

Diese tägliche Herausforderung ist für viele pflegende Angehörige ein sehr aufopferungsvoller Fulltimejob. Rund um die Uhr benötigte der Betreute eine optimale Versorgung. Für viele Familienmitglieder sorgt diese enorme Verantwortung für starke körperliche und psychische Belastungen. Viele betreuende Angehörige wissen jedoch nicht, dass sie durch gesetzliche Regelungen in Deutschland entlastet werden können. Möglich ist die Auszeit von der Pflege durch die sogenannte Option der Verhinderungspflege.

Das übernimmt die Pflegeversicherung

Unter dem Begriff der Verhinderungspflege versteht man einen Anspruch einer betreuenden Person auf die Übernahme der Pflegeleistung für einen bestimmten Zeitraum. So ist etwa Bezahlter Urlaub für pflegende Angehörige möglich. Nur etwa ein Viertel der privaten Pfleger in Deutschland nimmt diese Gelegenheit zurzeit wahr.

Dabei übernimmt die Pflegeversicherung der zu betreuenden Person die belegten Kosten für die Ersatzpflege, welche in der Zeit bestellt werden muss, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist. Doch wann liegt eine solche Verhinderung eigentlich vor? Dieser Anspruch kann regelmäßig genutzt werden, zum Beispiel dann, wenn die betreuende Person wöchentlich Zeit für private Aktivitäten zum Entspannen braucht.

Aber auch plötzlich eintretende Ereignisse, wie ein Arztbesuch, lassen sich durch die Pflegeversicherung abdecken. Jedes Jahr hat ein pflegendes Familienmitglied zudem auch Anspruch auf einige Wochen Sonderurlaub, um wieder zu Kräften kommen zu können. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegekassen müssen einige wenige Voraussetzungen erfüllt werden. So muss eine Pflegestufe vorliegen und der Pflegebedürftige muss für mindestens 6 Monate durch eine Privatperson versorgt worden sein.

Voll versorgt mit der professionellen Pflege auf Zeit

Wer sich aus den oben genannten Gründen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entscheidet, kann mit der professionellen Betreuung von Toll  für qualitativ bestmögliche Rundumbetreuung der zu pflegenden Person sorgen. Dabei übernimmt der fachkompetente Pflegedienst bis zu 24 Stunden am Tag die Versorgung des pflegebedürftigen Menschen und kümmert sich um die anfallenden häuslichen Tätigkeiten.

Ab Anfang 2015 hat der deutsche Gesetzgeber mit einer neuen Pflegereform durch das Pflegestärkungsgesetz die Leistungen für pflegebedürftige Menschen zusätzlich verstärkt. Jährlich stehen den Bedürftigen nun sogar bis zu 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Für 42 Tage kann diese Art von Pflege nun in einem Stück oder gesplittet in Anspruch genommen werden. Auch eine Unterteilung in Stunden ist dabei möglich. Wer die Verhinderungspflege beantragen möchte, muss sich an seine zuständige Pflegekasse wenden.