Bestattungen und Trauerhilfe – Teil 8.9 – Felsbestattung

In diesem Teil meiner Artikelserie „Bestattungen und Trauerhilfe“ geht es um die sogenannte Felsbestattung. Viele naturverbundene Menschen greifen gerne auf diese Bestattungsart zurück. Auch die Felsbestattung fällt in die Kategorie Naturbestattung und wird sehr häufig in unserem Nachbarland der Schweiz angeboten. Um eine Felsbestattung durchführen zu können, muss der Verstorbene vorher eingeäschert werden. Bei der Felsbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einem festgelegten Felsengebiet verstreut oder man kann die Asche auch vor einem Felsen unter einer Grasnarbe beigesetzt werden. Auch bei dieser Bestattungsart kann man kein Grabschmuck oder Ähnliches hinterlassen. Hierbei steht die Natürlichkeit der Umgebung im Vordergrund.

Felsbestattung und die Grabarten

Bei der Felsbestattung und der Beisetzung unter einer Grasnarbe können Angehörige verschiedene Grabarten auswählen. Hier kann man sich daher schon zu Lebzeiten für eine Einzelgrabstelle entscheiden und sich so schon vor dem Tod seinen bevorzugten Felsen zur Bestattung auswählen. Auch die Wahl eines Familienfelsen ist hier durchaus möglich. Wer hier doch lieber etwas Geld sparen möchte, kann in diesem Fall einen Gemeinschaftsfelsen wählen.

Felsbestattung und die Kosten

Die Kosten einer Felsbestattung liegen kaum höher als bei einer normalen Feuerbestattung. Hier fallen zwar meist Kosten für einen Bestatter in Deutschland und in der Schweiz an und trotzdem ist eine Felsbestattung immer noch günstiger als ein Urnengrab auf dem heimischen Friedhof. Bei der Felsbestattung und der Ascheverstreuung fallen keine zusätzlichen Kosten für eine Grabstätte an und auch entstehen keine Kosten für die Grabpflege.

Felsbestattung und die Vorsorge

Für eine Felsbestattung sollten Interessierte schon zu Lebzeiten einiges beachten und Vorkehrungen treffen. Eine Felsbestattung darf nur durchgeführt werden, wenn keine Zweifel an dem ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen daran bestehen. Hierfür ist es daher angebracht, schon zu Lebzeiten eine sogenannte Kremationsverfügung zu verfassen. Dadurch kann man den Willen zu einer Felsbestattung unterstreichen. Zusammen mit einer Bestattungsverfügung sollte es keine Zweifel mehr am Wunsch einer Felsbestattung geben. Wer hier gerne eine Einzelgrabstätte sollte zusätzlich zu Lebzeiten einen Bestatter beauftragen, damit dieser sich rechtzeitig um eine freie Grabstätte bei der Felsbestattung kümmern kann.

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