Telefonieren und Navigation im Auto

Die meisten Besitzer eines Smartphones können auch im Auto nicht von ihrem Gerät die Hände lassen. So benutzen ca. 26 Prozent der Smartphone-Besitzer bei jeder Fahrt, wie TNS Infratest im Auftrag von mobile.de herausgefunden hat. Für die Umfrage wurden 512 Menschen zwischen 18 und 70 Jahren befragt, die ein Smartphone oder Tablet besitzen. Die Tendenz dabei ist weiter steigend.

Bei der Umfrage kam heraus, dass fast 93 Prozent der Smartphonebesitzer im Auto telefonieren. Erst danach folgt mit 80 Prozent die Nutzung von Navigations-Apps. Auf dem dritten Platz mit 65 Prozent folgt das lesen und beantworten von E-Mails. 55 Prozent der Smartphone-Besitzer informieren sich im Auto über Stauwarnungen oder Radarkontrollen. Darauf folgt die Suche nach Sehenswürdigkeiten und die Nutzung einer Sprachsteuerung.

Bei den Tablet-PC Besitzern greifen laut der Umfrage 18 Prozent beim Autofahren zum Mini-Computer. Auf Platz eins mit 80 Prozent ist dabei das Lesen und Beantworten von E-Mails. Sogenannte Navigations-Apps werden von 62 Prozent der Tablet-PC Besitzer genutzt. Während der Autofahrt schauen 65 Prozent der Mitfahrer auf einem Tablet-PC während der fahrt einen Film.

„Die Zahlen beziehen sich auf Autofahrer“, sagte eine Sprecherin von mobile.de. Man hofft, dass die Autofahrer die Geräte nicht während der fahrt benutzen. Denn in Deutschland ist das benutzen eines Handys während der Fahrt für den Fahrer verboten. Demnach muss das Auto stehen und der Motor ausgeschaltet sein. Erst dann darf der Autofahrer seine Mobilgeräte benutzen. Das Verbot betrifft nicht nur das Telefonieren, sondern auch das schreiben von SMS. Das alles wird in der Straßenverkehrsordnung im Paragraf 23 Absatz 1a geregelt. Der Paragraf 23 besagt, dass der Fahrer stets beide Hände für das Führen eines Fahrzeuges freihaben muss.

Wird das Smartphone als Navigationsgerät genutzt, muss eine entsprechende Halterung fest im Auto montiert sein. Um zu telefonieren, braucht es eine Freisprecheinrichtung. Nur mit einer Freisprecheinrichtung ist das Telefonieren während der fahrt dem Fahrer erlaubt. Bei der Nutzung des Smartphones als Navigationsgerät gibt es auch etwas zu beachten. Laut Paragraf 23, Absatz 1b sind technische Geräte untersagt, welche vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnen oder diese stören. In diese Kategorie fallen auch entsprechende Smartphone-Apps, wie zum Beispiel Blitzerwarner.