Sicher kaufen im Internet – Teil2

Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht

Kaufen im Internet ist heute schon fast ein Volkssport in Deutschland. Es werden mittlerweile Milliarden jedes Jahr durch das Internet umgesetzt. Doch ein Klick zu viel und schon hat man etwas gekauft. Auch beim Kaufen im Internet gibt es einiges zu beachten. Worauf man achten sollte, ob es sichere Einkäufe gibt, welche rechte man als Verbraucher hat und was für Gesetze gelten werden wir in unserer Artikelserie einmal näher betrachten.

Widerrufsrecht im Internet

Wenn eine Ware im Internet bei einem Unternehmen abgeschlossen hat, also wenn die Person gewerblich oder selbstständig auftritt, steht dem Käufer ein Widerrufsrecht nach § 312b, 14 BGB zu. Bei einem Kauf von privat kann so etwas im Kaufvertrag ausgeschlossen werden. Wenn also der Käufer den Vertrag so annehmen sollte, gibt es kein Widerrufsrecht gegenüber dem Verkäufer. Wenn der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wurde, gibt es natürlich einige Ausnahmen. Wer zum Beispiel Speisen oder Getränke über einen Lieferservice bestellt, hat in diesem Fall auch kein Widerrufsrecht. Auch wenn die gekaufte Ware speziell auf den Kundenwunsch hin hergestellt wurde, besteht für den Käufer auch kein Widerrufsrecht nach § 312d BGB.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht

Neben dem Widerrufsrecht gibt es auch beim Kaufen im Internet das sogenannte Umtauschrecht. Diese beiden rechte müssen streng voneinander getrennt gesehen werden. Einige Händler räumen dem Kunden bei Nichtgefallen der Ware ein Umtauschrecht ein. Dies ist natürlich nur eine Kulanz des Händlers und wird meist nur auf Neuwaren beschränkt. Das Widerrufsrecht greift daher bei Internet Einkäufen, da der Kunde die Ware vor dem Kauf nicht selber prüfen kann. Dies wird im gesetzlichen Widerrufsrecht bei sogenannten Fernabsatzgeschäften nach § 312b BGB festgelegt.

Kleidungsstücke sind hier ein gutes Beispiel. In einem Fachgeschäft vor Ort kann der Kunde die Kleidung einmal anprobieren vor dem eigentlichen Kauf. Dies ist beim Kaufen im Internet natürlich nicht möglich. Laut dem Gesetzgeber ist es hier egal, ob es sich um gebrauchte oder neue Ware handelt. Der Unternehmer bzw. Online-Shop darf dieses gesetzliche Widerrufsrecht nicht einfach so mal aushebeln.

Porto bei Rücksendungen

Wenn von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht worden ist, muss die Ware an den Verkäufer wieder zurückgesandt werden. Während des zurücksenden, kann es auch mal zu Verlust oder Beschädigung durch den Zusteller kommen. Das Risiko liegt hier aber dann beim Unternehmer selber. Wenn der wert der Ware unter 40 Euro ist oder beim Widerruf noch keine Zahlung bzw. Anzahlung geleistet wurde, kann im Kaufvertrag die kosten der Rücksendung dem Käufer auferlegt werden. Dieser Passus entfällt aber, wenn die gelieferte Ware nicht der tatsächlich gekauften Ware entspricht, nach § 357 Abs. 2 BGB.