Die BAföG Förderungshöchstdauer

Wenn die BAföG Förderungshöchstdauer überschritten wird

Viele Studenten in Deutschland sind auf eine Förderung durch BAföG durchaus angewiesen. Bei der Förderung durch BAföG gibt es aber eine BAföG Förderungshöchstdauer, welche sich nach der Regelstudienzeit richtet. Wenn man als Student die Regelstudienzeit aus welchen Gründen auch immer überschreitet, so ist dann natürlich auch die Förderung durch BAföG ausgeschöpft. Dadurch sind leider viele Studenten auch auf einen Nebenjob angewiesen, was aber gerade in der Endphase des Studienganges zu einer enormen Belastung führen kann. In diesem Artikel versuche ich daher mal aufzuzeigen, wie man doch noch Leistungen trotz längerer Studienzeit erhalten kann.

Regelstudienzeit überschritten aber unverschuldet

Nicht in jedem Fall ist man als Student selber dafür verantwortlich, wenn die Regelstudienzeit überschritten wurde. Eine solche Überschreitung kann hier verschiedene Gründe haben. In diesem Fall sollte man daher direkt prüfen, ob es einen gesetzlich anerkannten Grund zur Förderungsverlängerung vorliegt. Solch ein gesetzlich anerkannter Grund kann zum Beispiel eine Behinderung, eine Schwangerschaft oder auch eine Krankheit sein. Wenn so etwas vorliegt, kann die BAföG Förderungshöchstdauer durchaus verlängert werden.

Es gibt aber auch andere Gründe zur Verlängerung der BAföG Förderungshöchstdauer. Hierzu kann das Mitwirken in einem Gremium an der Uni zählen oder wenn die Schuld zur Überschreitung der Regelstudienzeit bei der Uni liegt. Es kann auch vorkommen, dass man die Abschlussprüfung an der Hochschule nicht im ersten Anlauf schafft. Auch hier kann die BAföG Förderungshöchstdauer verlängert werden. Die vorgebrachten Gründe müssen aber die tatsächliche Ursache für die Überschreitung der Regelstudienzeit sein.

Master- oder Diplom-Studiengang und die BAföG Förderungshöchstdauer

Um ein Master-Abschluss zu bekommen, braucht es dafür einen erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-Studiengang. Hier muss man daher unbedingt beachten, dass ein Bachelor-Studiengang schon berufsqualifizierend ist. Wenn man also den Bachelor-Studiengang absolviert hat in der Regelstudienzeit, dann ist auch die BAföG Förderungshöchstdauer erreicht. Dies gilt auch dann, wenn man ein Master-Studiengang direkt im Anschluss daran absolvieren möchte. Jetzt muss man extra BAföG für den Master-Studiengang neu beantragen. Hier sollte man aber die Abschlussprüfung beim ersten Mal bestehen, da dies dann als Grund zur Überschreitung der Regelstudienzeit ansonsten nicht mehr angerechnet wird.

Warum dies so ist, zeigt der nachfolgende Absatz einmal auf. Ein Master-Studiengang besitzt nicht wie ein Diplom oder Staatsexamen eine anerkannte Abschlussprüfung. Wer hier die Abschlussprüfung beim ersten Mal nicht besteht und es keine weiteren gesetzlich anerkannten Gründe zur Verlängerung der BAföG Förderungshöchstdauer, bekommt ab da auch keine BAföG Förderung mehr. Hier hat man nur noch die Möglichkeit die sogenannte Hilfe zum Studienabschluss zu beantragen. Diese Alternative zur BAföG Förderung ist allerdings nur als Bankdarlehen erhältlich. Hier muss man als Student aber nachweisen, dass man sein Studiengang innerhalb von zwölf Monaten abschließen wird und es wird zusätzlich auch noch ein sogenanntes Motivationsschreiben vom Antragsteller verlangt.