Brandschutz in Unternehmen – darauf muss man achten

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Die Pflicht, Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen, ist für Unternehmen gesetzlich geregelt. Es gibt Vorgaben zur Lagerung von Gefahrstoffen, zur Handhabung von gefährlichen Abfällen, zur Vermeidung von Bränden selbst, zur Evakuierung im Brandfall, etc. All diese Maßnahmen müssen in einem betrieblichen Brandschutzkonzept festgehalten werden.

Brandschutz bedeutet nicht nur, Feuer zu verhindern

Damit das Brandschutzkonzept vollständig ist, müssen alle zu beachtenden Richtlinien und Vorgaben enthalten sein. Das Löschwasser und dessen Handhabung ist auch Teil dieser Vorgaben, und wird leider zu oft vergessen oder vernachlässigt.

Warum muss das Löschwasser berücksichtigt werden?

Seit dem verheerenden Brand in einem Schweizer Chemiekonzern bei Basel in 1986, in dessen Folge es zu einer massiven Verschmutzung des Rhein kam, ist man sich der Gefahren von kontaminiertem Löschwasser bewusst. Damals trat das Löschwasser, welches mit den Chemikalien des Unternehmens verunreinigt war, unkontrolliert in den nahegelegenen Rhein aus.

Diese Katastrophe war der wesentliche Auslöser für die Störfallverordnung in der Schweiz. Deren Äquivalent, die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie, wurde darauf in Deutschland erlassen. Löschwasser, dass mit umweltgefährdenden Stoffen verschmutzt ist, darf seitdem nicht mehr in die Umwelt gelangen und muss zurückgehalten bzw. aufgefangen werden.

Austritt von kontaminiertem Löschwasser – wie verhindern?

Zwei der am weitesten verbreiteten Methoden, um Löschwasser am Austreten in die Umwelt zu hindern, sind:

Beim Neubau von Industrieanlagen können Rückhaltewannen und Auffangbecken für Löschwasser bereits mit in die Planung einbezogen werden. So hat man bereits einen wichtigen Beitrag zur Lö-Rü-Ri geleistet.

Muss man jedoch sein Unternehmen mit Brandschutzmaßnahmen nachrüsten, ist es häufig nicht oder nur mit großem baulichem Aufwand möglich, nachträglich Auffangbecken und Wannen zu installieren.

Hier stellen die sogenannten Löschwasserbarrieren eine kostengünstige und individuell planbare Alternative dar. Diese Barrieren werden auf Türen / Tore und sonstige Durchgänge bzw. Öffnungen maßgefertigt. Sie greifen kaum in den Betriebsablauf ein, und lassen sich, je nach Ausführung, im Schadensfall vollautomatisch bzw. manuell öffnen und schließen.

Für den sicheren Verschluss von Gullideckeln und Abläufen gibt es zusätzlich sogenannte Kanalabdeckplatten.

Durch den sicheren und flüssigkeitsdichten Verschluss der Öffnungen wird das Löschwasser am Austreten gehindert, und die Lö-Rü-Ri bzw. die geltenden Schutzvorschriften der jeweiligen Wasserbehörden erfüllt.

Fazit

Nur ein vollständiges Brandschutzkonzept, das alle Aspekte vom Brand bis hin zur Löschwasserhandhabung berücksichtigt, schützt im Zweifelsfall vor Schadensersatzansprüchen oder Strafzahlungen. Ob ein Unternehmen unter die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie fällt, wird je nach Bundesland unterschiedlich klassifiziert – prüfen Sie hierzu am besten die jeweiligen Umweltbestimmungen der Bundesländer.