Renovieren: Werkzeug im Baumarkt ausleihen

Bei vielen Menschen sitzt das Geld leider nicht mehr so locker, wie noch vor einigen Jahren. So ist es daher auch nicht verwunderlich, dass Hobbyheimwerker immer mehr Arbeiten im Haus oder Wohnung selber übernehmen. Oft ist ein Fachmann für viele Heimwerker auch schlicht zu teuer. Um bei einer Renovierung Geld sparen zu können, macht man so viele Arbeiten wie möglich heute selber. Der Gedanke an sich ist hier auch gar nicht ma so verkehrt. Aber bei diesem Aspekt muss man als Hobbyheimwerker doch noch einiges bedenken, bevor man loslegt. Je nach Arbeitsumfang braucht man doch einiges Werkzeug und anderen Geräten. All das benötigte Werkzeug muss man erst mal besitzen und solch ein Kauf kann schnell einige Tausend Euro verschlingen.

Ein Kauf aller Werkzeuge lohnt sich meist sowieso nicht, da man die Werkzeuge oft nur für diese eine Arbeit überhaupt braucht. Auf diesen Trend haben sich natürlich die ganzen Baumarktketten in Deutschland mittlerweile eingestellt. In fast jeden Baumarkt kann man heute als Hobbyheimwerker alle möglichen Maschinen und Werkzeuge tageweise ausleihen. Die beworbenen Preise verlocken hier so manchen, einfach so Werkzeug auszuleihen. Doch auch hier sollte man einiges beachten, denn es können auch hier einige Fallstricke lauern. Allein in Deutschland erledigen heute ungefähr 80 Prozent der Hobbyheimwerker anfallende Arbeiten in den eigenen vier Wänden selber. Dabei fallen die meisten Arbeiten zu Hause oft nur ein oder zwei Mal an. Daher lohnt natürlich der Kauf von speziellen Werkzeugen meist nicht. So kann das Ausleihen von Werkzeug im Baumarkt oft die günstigere Alternative darstellen.

Die Leihgebühr

Beim Ausleihen von Werkzeugen und Maschinen im Baumarkt sollte man gerade als Laie doch einiges beachten. Im Baumarkt kann es daher vorkommen, dass die Preise zu Ausleihen nicht gerade sehr transparent sind. So kann es durchaus vorkommen, dass man zwar eine Maschine ausgeliehen hat und zu Hause aber erst feststellt, dass bestimmtes Zubehör gar nicht dabei ist. Mittlerweile ist es fast schon Alltag im Baumarkt, dass man für Standardzubehör eine Extragebühr zusätzlich bezahlen soll. Bei Ausleihen von Werkzeug im Baumarkt sollte man auch immer die ausgeliehenen Sachen auf Vollständigkeit prüfen. Wenn man dies nicht gemacht hat und bei der Rückgabe deswegen etwas fehlen sollte, derjenige hat dann Pech. Für die angeblich fehlenden Teile muss dann der Verbraucher aus eigener Tasche aufkommen.

Worauf man achten sollte

Die genauen Bedingungen für das Ausleihen von Werkzeug im Baumarkt sind immer in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) nachzulesen. Auch im Mietvertrag selber stehen einige wichtige Hinweise, welche man immer sorgfältig vor der Unterschrift durchlesen sollte. Im Mietvertrag muss immer auf die gültigen AGBs hingewiesen werden und der Verleiher muss diese auch immer gut lesbar dem Verbraucher zur Verfügung stellen. Auch den Mietvertrag immer sehr sorgfältig durchlesen, damit man später keine bösen Überraschungen bei der Rückgabe des Leihwerkzeuges erlebt. Wenn man Werkzeug im Baumarkt ausleihen möchte, muss man hier auch oft eine sogenannte Kaution hinterlegen. Auch eine eventuell verspätete Abgabe sollte man unbedingt vermeiden. Hier wird oft vom Baumarkt ein hoher Preisaufschlag vom Kunden für die nicht fristgerechte Rückgabe erhoben. In ganz schlimmen Fällen kann der Verleiher des Werkzeuges auch eine Schadensersatzforderung für den anfallenden Nutzungsausfall stellen. Hier also unbedingt sicherstellen, dass man die Mietdauer möglichst genau einhält, um hohe Strafzahlungen zu vermeiden. Als weiteren Punkt sollte man auch die sogenannten Stornogebühren im Auge behalten. Hier kann es dann vorkommen, dass man ein Gerät nicht wie verinbart mehr braucht und man muss dafür dann eventuell die Stornokosten, ähnlich wie bei einer Urlaubsbuchung, tragem. Wer hier Arbeiten im f´Freien durchführen möchte, sollte dies unbedingt beachten. Nur weil es regnet und man nicht arbeiten kann, muss man den Mietvertrag trotzdem erfüllen.

Einweisung und Schutzkleidung

Wenn man die Hürde mit dem Mietvertrag einmal genommen hat, sollte man sich nun auf folgende Details konzentrieren. Sehr wichtig hierbei ist eine fachkundige Einweisung an den auszuleihenden Werkzeugen und Maschinen. Denn es gibt viele Maschinen, welche gar nicht so einfach von einem Laien ohne Einweisung zu handhaben sind. Mit einer falschen und unsachgemäßen Bedienung kann man auch schnell etwas kaputt machen und dies bedeutet anschließend nur unnötigen Ärger. Die meisten Hobbyheimwerker machen daher Fehler, weil man die Werkzeuge oder Maschinen einfach nur falsch bedient. Daher sollte man immer bei Ausleihen von Werkzeug im Baumarkt auf eine fachkundige Einweisung bzw. Unterweisung bestehen. Auch sollte gerade hier jedem Gerät eine entsprechend ausführliche Bedienungsanleitung beiliegen. Je nach Maschine sollte man auch auf eine entsprechende Schutzkleidung für die Arbeiten achten. Meist ist solche Schutzkleidung nicht im allgemeinen Mietpreis mit enthalten und man muss daher danach fragen. Aus Sicherheitsgründen sollte man als Hobbyheimwerker nie auf eine Schutzausrüstung verzichten.

Vor dem Ausleihen mögliche Schäden prüfen

Bevor man ein Leihgerät mitnimmt, sollte man dieses sehr genau auf eventuelle Schäden überprüfen. Wenn man hier irgendwelche Mängel feststellen sollte, müssen diese Mängel alle im Mietvertrag dokumentiert werden. Nur so kann man sich bei der Rückgabe des Leihgerätes vor hohen Nachforderungen wegen irgendwelcher Beschädigungen schützen. Es kann hier aber auch vorkommen, das die ausgeliehene Maschine während der Arbeit zu Hause nicht mehr funktioniert. Hier ist es ratsam, einen Zeugen zu haben. Durch einen Zeugen kann oft sichergestellt werden, dass es sich nicht um einen Bedienungsfehler gehandelt hat, sondern tatsächlich ein defekt der Maschine vorliegt. Wenn das passiert ist, muss der Defekt sofort dem Vermieter gemeldet werden. Hier darf man auf keinen Fall bis zur Rückgabe des Gerätes warten. Wer erst bei der Rückgabe solch einen Defekt meldet, hat dann meist Pech. Der Schaden wird dann oft nicht vom Verleiher anerkannt und man muss dafür Schadensersatz leisten. Schäden während der Arbeiten also immer direkt dem Verleiher melden.

Beweislast bei Defekten

Leider ist es nicht immer so einfach festzustellen, wer an einem Defekt tatsächlich schuld ist. Die Beweisführung kann hier dadurch ganz schön kompliziert werden. Daher ist, wie schon beschrieben, immer ein zeuge von Vorteil. Denn man muss hier oft beweisen, dass man die Maschine nicht falsch bedient hat. Daher ist auch die sofortige Anzeige des Mangels beim Verleiher einfach unerlässlich. Leider gibt es auch einige schwarze Schafe in diesem Geschäft. Solche Vermieter versuchen dann, durch die AGBs, alle Schäden pauschal auf den Mieter abzuwälzen. Doch solche Klauseln sind nicht immer tatsächlich rechtsmäßig. Daher die AGBs und den Mietvertrag immer genau vor der Unterschrift in Ruhe durchlesen. Wenn einem eine Klausel nicht gefällt, sollte man im Zweifel den Mietvertrag nicht unterschreiben.