Minijobs: Eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist von 5,53 Millionen im Jahr 2003 auf über 7,5 Millionen im Jahr 2012 angestiegen. Dennoch äußern viele Menschen, etwa Forscher und Gewerkschaftler, Kritik an den sogenannten „Minijobs“. Welche Vorteile und Nachteile beinhalten sie jedoch wirklich, besonders in Anbetracht der Änderungen seit Beginn des Jahres 2013? Welche Dinge müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in puncto Minijobs unbedingt beachten?

Die Ausgangslage

Durch die Neuregelung wurde die Grenze von 400 Euro auf 450 Euro für den Maximalverdienst angehoben. Pauschal gehen davon 30 Prozent an Beiträgen ab, 15 Prozent für die Renten- und 15 Prozent für die Krankenversicherung. Seit 2013 sind nun die Minijobs rentenversicherungspflichtig, wobei der Beitrag zur Rentenversicherung nun 18,9 Prozent beträgt.

Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer 3,9 Prozent zu den 15 Prozent vom Arbeitgeber hinzuzahlt. Von der Einkommenssteuer bleiben die Minijobs nach wie vor befreit. Zudem haben geringfügig Beschäftigte ebenso wie sozialversicherungspflichtige Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub und Bonuszahlungen in besonderen Situationen sowie den Mutterschutz. Weitere, fundierte Informationen über die Änderungen findet man auf vielen Seiten im Internet, beispielsweise im Ratgeberforum der R+V-Versicherungen.

Arbeitgeber

Vor allem in Zeiten großer Nachfrage sind Minijobber für Arbeitgeber eminent wichtig. Der Personalbedarf kann in kleineren und mittleren Betrieben sonst bei starker Kundennachfrage in vielen Branchen nicht mehr gedeckt werden. Eine optimale Auslastung ist jedoch das Ziel jeder regulär operierenden Firma, so dass Arbeitgeber gern geringfügig Beschäftigte als flexibles Instrument im Wettbewerb einsetzen.

Dies tun sie, obwohl die Minijobber sie auf den ersten Blick teurer kommen als die regulären Beschäftigten. Denn bei geringfügiger Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber pauschal 30 Prozent (siehe „Die Ausgangslage“), bei regulärer Beschäftigung 20 Prozent Sozialversicherungsbeitrag. Dennoch sind die bürokratischen Kosten für die Arbeitgeber derart gering, dass sich der Einsatz der Minijobber rechnet.

Überhaupt ist die einfache bürokratische Abwicklung ein Plus für die Arbeitgeber, insbesondere, wenn man an die sozialversicherungsrechtlichen Details denkt. Arbeitgeber schätzen auch die Rechtssicherheit bei der Arbeitsform.

Bei den genannten Vorteilen lohnt es sich, auf der Unternehmensseite über Personalstrategien nachzudenken. In Bezug auf Minijobs gibt es dabei viele Ideen. Einige grundsätzliche Anregungen bietet dieser Artikel. Wer sich weitergehend informieren will, kann beispielsweise einen Blick in den kostenlosen Praxisratgeber zum Thema (Lexware) werfen.

Grundsätzlich ist es bei allen strategischen Überlegungen die Aufgabe des Arbeitgebers, die Einhaltung der Stundenzahl und das Limit bei der Entlohnung zu überwachen. Ansonsten kann ein Beschäftigungsverhältnis im Nachhinein als sozialversicherungspflichtig gewertet werden und Nachzahlungen fällig werden. Insbesondere Wiedereinsteiger kann ein Arbeitgeber jedoch mit der Aussicht auf eine Festanstellung häufig in Minijobs gut motivieren.

Zudem besteht die Möglichkeit, Arbeitskräfte, die in Rente gehen, weiterhin im Betrieb geringfügig zu beschäftigen. So bleibt das „Wissen im Betrieb“ – eine Tatsache, die als Gestaltungsmöglichkeit nicht außer Acht gelassen werden sollte und beim Alterungsprozess unserer Gesellschaft nicht von der Hand zu weisen ist.

Arbeitnehmer

Verschiedene Bevölkerungsgruppen profitieren von der geringfügigen Beschäftigung: Studenten, Rentner, Schüler oder Ehepartner, die etwas dazuverdienen wollen, speziell Frauen, sind hier zu nennen. Sie verdienen bei Minijobs, ohne Steuer- und Beitragsabzüge, haben jedoch die Chance, eine Riesterstrategie zu entwickeln. So können sie Zuzahlungen zu ihrem Rentenkonto vom Staat erlangen. Bei weniger Steuern genießen geringfügig Beschäftigte jedoch dieselben Vorzüge wie sozialversicherungspflichtige (siehe oben).

Die Wiedereingliederung von Arbeitslosen gelingt besser durch Minijobs. In einem dynamischen, wachsenden Arbeitsmarkt können Minijobs demnach eine Art Brückenfunktion einnehmen. Für Geringqualifizierte bietet die geringfügige Beschäftigung eine Aufstiegschance in den regulären Arbeitsmarkt und somit einen gesicherten Unterhalt. Die Minijobs haben sich auch in den vergangenen Jahren als strategisches Instrument gegen die Schwarzarbeit bewährt. Zudem vermeiden sie, dass Überstunden für Vollzeitbeschäftigte anfallen.

Bei ihrer Planung sollten Arbeitnehmer wissen, dass sie die Grenze von 450 Euro an Einnahmen zweimal im Jahr ohne Konsequenzen überschreiten dürfen. Dies ist wichtig, da die Entlohnung wie auch die Arbeitsbedingungen nicht immer denen der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer entsprechen und sie in dieser Hinsicht häufig schlechter gestellt sind.

Fazit

Für bestimmte Bevölkerungsgruppen sowie für kleinere und mittlere Unternehmen ist der Arbeitsmarkt im Moment ohne Minijobs nicht denkbar. Wer als Arbeitgeber Minijobs vergibt, sollte sich jedoch nicht nur über die Vorteile, sondern auch über seine Pflichten im Klaren sein. Arbeitnehmer sollten hingegen nicht nur an den Augenblick, sondern an Rücklagen für die Rente denken, allgemein Minijobs als phasenweises Mittel zur Gestaltung ihrer Arbeitssituation ansehen und zielorientierte Strategien für ihr Arbeitsleben entwickeln.