Konzerte: Das sollte man zu ausgefallenen oder verschobenen Events wissen

Die Rock-Helden der Jugend kommen endlich wieder in die Stadt. Schon Monate vorher sichern sich eingefleischte Fans die besten Tickets und fiebern dem Event entgegen. Doch dann lassen sich die Stars entschuldigen: „Erkrankungen führen immer wieder dazu, dass akribisch vorbereitete Tourneen abgesagt werden müssen“, berichtet Martin Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Verständlich, dass in diesem Fall die Enttäuschung der Fans riesengroß ist. Ganz abgesehen von den finanziellen Aspekten: Bis die Ticketkäufer ihr Geld zurückerhalten, können bisweilen mehrere Wochen vergehen.

Verkaufsstelle vermittelt nur

Die Vorverkaufsstelle – ob vor Ort in einem Ladenlokal oder im Internet – bleibt auch im Fall einer Konzertabsage die erste Anlaufadresse für den Kunden. Allerdings: Der Vorverkäufer nimmt lediglich eine vermittelnde Rolle ein, ähnlich etwa wie ein Reisebüro bei der Urlaubsbuchung.

„Auch die Vorverkaufsstellen sind zunächst auf detaillierte Informationen des Veranstalters und dann auf die Rückerstattung der bereits bezahlten Tickets angewiesen“, schildert Torsten Schock von Konzertkasse.de, einem der großen nationalen Ticket-Onlineshops. „Erst wenn der Veranstalter die Erstattung vorgenommen hat, kann der Vorverkäufer dem Kunden schließlich den Kaufbetrag erstatten.“

Anspruch auf Erstattung

Die Wege sind dabei durchaus kompliziert, erläutert Event-Experte Torsten Schock weiter: „Künstler beziehungsweise ihr Management beauftragen in der Regel große Tourneeveranstalter mit der gesamten Organisation. Diese geben wiederum die Ausrichtung der örtlichen Konzerte an verschiedene Subveranstalter weiter.“

Und dieser Veranstalter ist der eigentliche Vertragspartner des Ticketkäufers – wichtig zu wissen bei Konzertabsagen oder Verschiebungen. Die rechtliche Lage ist grundsätzlich klar: Bei einem Ausfall der Veranstaltung ist der Kaufpreis zu erstatten.

Die meisten offiziellen Vorverkaufsstellen wie etwa Konzertkasse.de zahlen dabei auch die geleistete Vorverkaufsgebühr zurück – das allerdings ist bei manchen Ticket-Anbietern nicht selbstverständlich, obwohl der Gesetzgeber hier klare Regelungen zu Gunsten des Verbrauchers gesetzt hat.

Verbraucher sollten vor dem Ticketkauf daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich lesen – bisweilen werden hier sogar noch weitere Kosten bei einem Storno der Tickets aufgeführt. „Kaufen Sie Tickets nur bei offiziellen Vorverkaufskassen und möglichst nicht auf dem sogenannten Zweitmarkt von Wiederverkaufsplattformen“, lautet der Rat von Torsten Schock.

Außerdem sollten sich Konzertbesucher vor ihrer Fahrt noch einmal erkundigen, ob das Event tatsächlich stattfindet. Ist man bei einer Konzertabsage vergeblich zur Lokation angereist, so hat man kaum Chancen, dem Veranstalter die Fahrkosten und womöglich Hotel-Kosten in Rechnung zu stellen.

45-Minuten-Regel bei Konzert-Abbrüchen

Doch was ist, wenn ein Konzert nicht komplett abgesagt, sondern um einige Wochen verschoben wird? „Niemand kann zu einem Termin gezwungen werden, der einem wegen anderer Verpflichtungen nicht passt“, schildert Torsten Schock weiter.

„Auch in diesem Fall kann der Ticketkäufer die Erstattung verlangen.“ Etwas diffiziler ist allerdings die Rechtslage, wenn ein bereits begonnenes Konzert abgebrochen wird – sei es, dass der Sängerin plötzlich die Stimme wegbleibt oder ein Unwetter die Veranstaltung „verhagelt“.

Der Experte dazu: „Gerichte haben wiederholt entschieden, dass ein Erstattungsanspruch nur innerhalb der ersten 45 Minuten besteht. Läuft das Konzert bereits länger, gibt es in der Regel kein Geld mehr zurück.“

Das Risiko einer Veranstalter-Insolvenz

Bei Konzertabsagen oder Verschiebungen ist der Ticketkäufer also auf der sicheren Seite. Bis auf eine Ausnahme: Geht der Veranstalter pleite, muss der Verbraucher – abhängig von der Insolvenzmasse – mit einem finanziellen Verlust rechnen. In diesem Fall kann auch die Vorverkaufsstelle nichts unternehmen.

„Der Kunde wird dann bestmöglich mit Informationen unterstützt, so das er seine Ansprüche dem zuständigen Insolvenzverwalter anmelden kann“, so Torsten Schock. In manchen Fällen werden die Künstler sogar selbst aktiv, um ihre Fans nicht zu verärgern.

So geschehen 2014 bei abgesagten Konzerten der Backstreet-Boys: Als der Veranstalter Insolvenz anmeldete, erstattete die Boygroup aus eigener Tasche zumindest einen Teil der Ticketpreise.

Versicherung für den Ticketkauf

Zu ärgerlich, wenn man sich monatelang auf ein Konzert gefreut hat – und dann wegen einer plötzlichen Erkrankung das Ticket verfallen lassen muss. Wenn es für einen Weiterverkauf – etwa über Ticketbörsen – zeitlich zu knapp ist, stellt eine Ticketversicherung eine interessante Alternative dar:

Sie erstattet ohne Selbstbeteiligung die kompletten Kosten der Eintrittskarten, etwa bei schweren Unfallverletzungen, unerwarteten Erkrankungen oder einer Schwangerschaft. Die Versicherung lässt sich für geringe Beträge direkt beim Ticketkauf, etwa auf www.konzertkasse.de, abschließen.