Förderung privater Wallboxen und Ladestationen für Elektroautos

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Die Zukunft hat begonnen: Die Zulassungszahlen für Elektroautos steigen. Es geht jedoch nicht um das Fahrzeug allein. Irgendwann muss das Gefährt geladen werden. Wer sich mit dem Thema Elektrofahrzeuge befasst, steht schnell vor der Frage, wie die Stromversorgung gesichert werden soll.

Seit dem 24.11.2020 können private Ladestationen an Wohngebäuden bezuschusst werden. Auf diese Art und Weise soll die notwendige Infrastruktur für Elektrofahrzeuge verbessert und ausgebaut werden.

Gibt es verschiedene Wallboxen?

Theoretisch ist eine Wallbox schon eine einfache Kraftstromsteckdose. Diese sind hier aber nicht gemeint. Es geht um Ladegeräte, die an der Wand befestigt sind. Dabei gibt es Boxen, die mit einer Steckdose ausgerüstet sind. Hier wird das zum Fahrzeug gehörige Ladekabel direkt am Ladegerät angesteckt. Andere Varianten sind mit einem fest angeschlossenen Kabel ausgerüstet, das am Fahrzeug angekoppelt wird. Wobei Versionen, die ein fest angeschlossenes Ladekabel besitzen, praktischer sind. Dabei verbleibt das fahrzeugeigene Kabel immer im Auto und es ist greifbar, wenn an öffentlichen Ladestationen getankt werden muss. Die Gefahr des Vergessens ist somit gebannt.

Es gibt verschiedene Ladeleistungen, die von den Geräten erreicht werden kann. Dazu einige Worte im Kapitel Voraussetzungen für einen Zuschuss. Die Maximalleistung von 11 KW ist für den Anschluss elektrisch betriebener Fahrzeuge mehr als ausreichend.

Welche Voraussetzungen für eine Förderung müssen erfüllt sein?

Der pauschale Zuschuss pro Ladestation beträgt 900€. Der Förderträger beteiligt sich nicht nur an den Kosten für die Box, auch der Netzanschluss und die damit verbundenen Arbeiten werden gefördert. Dabei gibt es festgelegte Voraussetzungen für eine Förderung.

  • Profitieren können nur Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter, Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sowie Bauträger.
  • Die Ladestation darf maximal eine Ladeleistung von 11 KW erreichen. Förderfähig sind auch 22 KW starke Geräte, die auf einen Höchstwert von 11 KW gedrosselt werden.
  • Der eingespeiste Ladestrom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien bestehen. Das kann anhand der Auflistung des entsprechenden Netzbetreibers nachgewiesen werden, oder über eigene Anlagen (zum Beispiel PV-Anlage) realisiert werden.
  • Die Wallboxen müssen intelligent steuerbar sein. Damit soll eine auftretende Überlastung des öffentlichen Versorgungsnetzes vermieden werden.
  • Weiterhin werden nur Wallboxen und Ladegeräte gefördert, die bei der KfW (Förderbank – Kreditanstalt für Wiederaufbau) gelistet sind.

Wie funktioniert die Förderung, wie ist der Ablauf des Zuschussprozesses?

Im Wesentlichen durchläuft der Prozess drei Punkte:

  1. Nachdem die Entscheidung für den Aufbau einer oder mehrerer Ladestationen (Wallboxen) gefallen, eine Elektrofirma gefunden, die diesen Auftrag übernehmen würde, ist der Zeitpunkt gekommen, einen Förderantrag zu stellen. Diesen können Sie direkt im KfW-Zuschussportal ausfüllen. Beim Antrag sind nur die Anzahl und der Ort, an dem die Ladegeräte installiert werden sollen, interessant.
  2. Ist der Antrag für die Förderung genehmigt, weisen Sie Ihre Identität nach. Das geht online per Schufa-Identitäts-Check, per Video-Ident oder mit dem Postident-Verfahren. Erst nach dem Durchlaufen dieser Schritte, kann die eigentliche Arbeit beginnen. Jetzt bekommt der Fachbetrieb den Auftrag.
  3. Nachdem die Wallbox installiert ist, alles vorschriftsmäßig eingebaut wurde und die Arbeiten abgeschlossen sind, teilen Sie dies im KfW-Zuschussportal mit. Reichen Sie alle Rechnungen ein. Dabei können Sie Einzelbelege für die Ladestation und für die Installationsarbeiten einzeln hochladen. Vom Zeitpunkt der Antragsbestätigung stehen neun Monate zu Verfügung, in denen die Arbeiten abgeschlossen sein sollten und die KfW Ihre Rechnungen erhält.

Nach Sichtung Ihrer Rechnungen und der Überprüfung der Punkte für die Voraussetzungen der Förderungen erhalten Sie den Zuschussbetrag.

Ist die Förderung von privaten Wallboxen, Ladestationen für Elektroautos, sinnvoll?

Um den Elektroantrieb salonfähiger zu machen und die Zulassungszahlen für Elektroautos zu steigern, ist die Förderung von Ladestationen und Wallboxen im privaten Bereich der zukunftsträchtige Schritt. Die zum Teil immer noch fehlende Infrastruktur, die das Führen solcher Fahrzeuge voraussetzt, wird dadurch gestärkt. Sollten auch große Vermieter auf Stellplätzen, die den jeweiligen Wohnungen zugeordnet sind, Möglichkeiten schaffen, elektrisch betriebene Autos zu laden, ist dies sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.