2014: Einzugsermächtigung wird zur SEPA-Lastschrift

Nächstes Jahr, genauer gesagt am 1. Februar 2014, wird sich bei der Einzugsermächtigung einiges ändern. Die Einzugsermächtigung wird es dann so wie bisher nicht mehr geben und wird durch die sogenannte SEPA-Lastschrift ersetzt. In diesem Artikel gehen wir einmal näher auf diese Änderung ein und zeigen auf, auf was jeder Bankkunde dann zu achten hat.

2014 fällt Einzugsermächtigung weg

Gerade in Deutschland ist die Einzugsermächtigung kaum noch wegzudenken. Dadurch kann jeder, relativ einfach, regelmäßige Zahlungen wie zum Beispiel die Miete durchführen. Doch im Jahr 2014 wird das sogenannte SEPA-Verfahren in Deutschland eingeführt. SEPA bedeutet dabei Single Euro Payments Area. Die bisher bekannte Einzugsermächtigung wird dann durch die SEPA-Lastschrift ersetzt. Die wichtigste Änderung hierbei ist: Eine SEPA-Lastschrift kann nur schriftlich jemanden erteilt werden. Daher muss für jede einzelne Lastschrift ein sogenanntes SEPA-Mandat ausgestellt werden. Dieses SEPA-Mandat muss dann auch noch eigenhändig unterschrieben werden. Normale Einzugsermächtigung, welche online oder auch per Telefon erteilt wurden, sind ab dann nicht mehr möglich.

SEPA-Mandat

Die Umstellung im Februar 2014 hat somit natürlich auch Auswirkungen auf bereits bestehende Einzugsermächtigungen. Wenn eine Einzugsermächtigung schon einmal schriftlich erteilt wurde, wird diese dann automatisch in eine SEPA-Lastschrift umgewandelt. Für alle anderen erteilten Einzugsermächtigungen muss das jeweilige Unternehmen ein SEPA-Mandat beim Kunden einholen. Dies wird den Unternehmen natürlich einiges an Kosten verursachen, um alles reibungslos umstellen zu können.

Neue Regeln für SEPA-Lastschrift

Auch wenn ein SEPA-Mandat erteilt wurde, hat jeder immer noch das Recht, den abgebuchten Betrag innerhalb von acht Wochen wieder zurückzubuchen. Wenn ohne ein SEPA-Mandat etwas abgebucht wurden, ist, verlängert sich diese Frist sogar auf dreizehn Monate.

Verbraucherschutz

Für die erforderliche Umstellung wurde auch auf den Verbraucherschutz geachtet. Wenn etwas abgebucht werden soll, muss der Zahlungsempfänger den Kunden vierzehn Tage vorher über die bevorstehende Kontobelastung informieren. Damit soll der Kunde Zeit bekommen, damit das Konto bei der Abbuchung auch tatsächlich gedeckt ist. Regelmäßige Belastungen über eine SEPA-Lastschrift sind davon ausgenommen. Wer ein spezielles Konto hat, kann dieses auch für Lastschriften vollständig blockieren. Damit ist das Konto dann vor ungewollten und unrechtmäßigen Abbuchungen geschützt. Es ist auch geplant, eine sogenannte „White-List“ bzw. „Black-List“ zur Umstellung 2014 einzuführen. Dadurch können dann bestimmte Empfänger direkt ausgeschlossen werden von Abbuchungen.