Mit dem Auto sicher durch die Silvesternacht

So kommt das Auto sicher durch die Silvesternacht

Um ohne unangenehme Überraschungen in das neue Jahr zu starten, sollte man sein Auto in der Silvesternacht schützen. - Foto: dmd/thx
Um ohne unangenehme Überraschungen in das neue Jahr zu starten, sollte man sein Auto in der Silvesternacht schützen. - Foto: dmd/thx

Alle Jahre wieder … kommt das Auto in der Silvesternacht unter Beschuss – zumindest, wenn man keine Vorsichtsmaßnahmen ergreift. Um das böse Erwachen am nächsten Morgen zu vermeiden, helfen ein paar Maßnahmen, um mit unbeschädigtem Lack in das neue Jahr zu starten.

Es ist ein uraltes Ritual, mit dem schon die Germanen zum Jahreswechsel Geister und böse Dämonen vertreiben wollten. Heutzutage ist das Feuerwerk der unterhaltsame Höhepunkt fast jeder Silvesterparty. Geht dabei jedoch etwas schief, kann der Autolack darunter leiden. In den schlimmsten Fällen gehen sogar Autoscheiben zu Bruch. Zwar hält sich die Bilanz der Schäden an Fahrzeugen in den Silvesternächten laut dem ADAC in Grenzen. Nichtsdestotrotz ist es angeraten, ein paar Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Wichtigste: Vermeiden Sie es, in der Silvesternacht ihr Auto in Straßen zu parken, in denen erwartungsgemäß viel geböllert wird. Im Optimalfall sollte es in einer Garage stehen. Ist dies nicht möglich, stellt man es am besten in einer möglichst ruhigen Seitenstraße ab.

Dasselbe gilt für etwaige Fahrten in der Silvesternacht. Lassen sie sich nicht vermeiden, heißt das Motto: Lieber einen Umweg in Kauf nehmen als sich durch belebte Straßen zu bewegen. Das gilt vor allem für den Zeitraum zwischen 23.30 und 1 Uhr. Nicht nur die Böller, auch womöglich nicht mehr ganz nüchterne Menschen bilden einen Risikofaktor, den man am besten vermeidet.

Wer das Blechkleid seines Fahrzeugs noch mehr schützen möchte, sollte sein Auto vor der Silvesternacht waschen. Ist der Lack glatt, gleiten die Feuerwerkskörper leichter ab. Etwaige Schmauchspuren lassen sich oft per Hand wieder entfernen. Ist dies nicht der Fall, haftet im Normalfall der Verursacher der Schäden. Bei unbekannten Verursachern kommt eine Vollkaskoversicherung dafür auf. Wer nur über eine Teilkaskoversicherung verfügt, bekommt laut dem ADAC zumindest Schäden an den Scheiben oder durch eine Explosion erstattet.