Demenzkranke – Volkskrankheit Demenz

Worauf man beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollte

1,4 Millionen Bundesbürger leiden derzeit unter einer demenziellen Erkrankung, bis 2050 könnte sich die Zahl Expertenschätzungen zufolge auf drei Millionen erhöhen. Auf diese dramatische Entwicklung hat die Politik bislang kaum reagiert: Ob und wie stark ein Mensch pflegebedürftig ist, wird noch immer fast ausschließlich nach den körperlichen Fähigkeiten beurteilt. Ist der Betroffene in der Lage, sich selbst zu waschen? Kann er allein auf die Toilette gehen? Aus dem entsprechenden Hilfsbedarf wird die Pflegestufe errechnet. Bei einem Demenzkranken sind körperliche Gebrechen aber meist gar nicht das Problem – dennoch benötigt er 24 Stunden am Tag eine Betreuung.

Leistungen für Demenzkranke wurden nur leicht erhöht

Die Leistungen für Demenzkranke wurden von der letzten Bundesregierung zwar leicht erhöht – dies blieb aber ein Tropfen auf dem heißen Stein. Somit stellt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung für alle Pflegebedürftigen nur eine Teilkaskoabsicherung dar, für Demenzkranke gilt dies aber in besonderer Weise. Die neue Bundesregierung will das Problem zwar angehen, bis es zu einer grundlegenden Neuregelung kommt, dürfte allerdings noch einige Zeit ins Land gehen. Private Vorsorge für den Pflegefall ist und bleibt demnach generell unverzichtbar. Mit Blick auf den Anstieg von Demenzerkrankungen ist es bei der Tarifwahl aber wichtig, auch diesen Fall umfassend abzusichern.

Pflegetarif deckt auch Pflegestufe 0 ab

Von den Ergo Direkt Versicherungen etwa gibt es einen Zusatz-Pflege-Schutz, bei dem mit einem flexibel vereinbarten Pflegemonatsgeld für die Pflegestufen I bis III die Versorgungslücke im Pflegefall effektiv geschlossen werden kann. Erfolgt eine Einstufung in die Pflegestufe 0, werden 50 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgelds ausbezahlt. Sollte die Pflegestufe III nach schwerwiegenden Erkrankungen wie einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder Oberschenkelhalsbruch festgestellt werden, kommt zusätzlich eine Einmalleistung in Höhe des sechsfachen Pflegemonatsgelds zur Auszahlung.