Mietrecht: Was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht

Eine Wohnung mit einem schönen Balkon wünschen sich wohl viele Menschen in Deutschland. Denn gerade bei schönem Wetter kann man sich wunderbar auf dem Balkon ausruhen und man kann auch sonst viele Dinge auf dem Balkon verrichten. Man muss hier aber leider immer bedenken, dass nicht alles auf dem Balkon auch wirklich erlaubt ist. Vor allem Sachen, welche einen enormen Spaß machen, sind leider oft verboten. Wer sich aber gut mit seinen Nachbarn und Vermieter stellt, hat hier jedoch einige Vorteile auf seiner Seite. Auch bei der Gestaltung hat eines Balkons hat sich der Gesetzgeber einige Regeln einfallen lassen und so darf man halt nicht alles so machen, wie es einem vielleicht selber am besten gefallen würde.

Balkon gehört zur Wohnung

Wenn man es genau betrachtet, gehört ein Balkon zur gemieteten Wohnung dazu und man hat hierdurch auch alle Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selber einzuhalten. Es ist daher natürlich erlaubt, sich Stühle und Tische auf den Balkon zu stellen. Auch ein Sonnenschirm ist natürlich erlaubt. Wer seinen Balkon aber einer Komplettverkleidung unterziehen möchte, sollte lieber die Finger davon lassen. Hier hat auch der Vermieter ein Wörtchen mitzureden. Weiterhin ist es erlaubt, die eigene Wäsche auf dem Balkon zu trocknen. Die Wäsche darf dann nur nicht über die Brüstung des Balkons ragen.

Grillen auf dem Balkon

Auf einen Balkon darf man als Mieter der Wohnung doch recht viel anstellen. Natürlich darf man auch hier Bekannte einladen und eine kleine Feier auf dem Balkon veranstalten. Man sollte dabei aber immer Rücksicht auf die angrenzende Nachbarschaft halten, damit es nicht unnötig zu irgendwelchen Streitigkeiten kommen kann. Gerade bei Lärm sollte man die Ruhe und Nachtzeiten seitens des Gesetzgebers strikt beachten. Auf dem eigenen Balkon darf man natürlich auch Grillen. Hier sollte man aber vorab einen Blick in den Mietvertrag werfen, ob es dort nicht ausdrücklich verboten wurde. Eine richtige Vorgabe durch den Gesetzgeber zum Grillen auf dem Balkon gibt es leider nicht und auch die Gerichte haben zu diesem sensiblen Thema schon ganz unterschiedliche Urteile abgegeben. Am besten immer vorher mit den Nachbarn alles abklären oder diese auch eventuell einfach mit einladen. So kann man sich einigen Ärger ganz leicht ersparen.

Rauchen auf dem Balkon

Grundsätzlich ist Rauchen auf dem Balkon erlaubt. Denn hier wird draußen geraucht und das ist in Deutschland erlaubt. Auch hier muss man es aber nicht übertreiben und einfach etwas Rücksicht auf sich und die Nachbarn nehmen. Der Qualm kann andere vielleicht doch stören. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis ist daher auch hier angebracht und man kann so alles in Ruhe miteinander klären. Nicht selten landen solche Streitigkeiten vor Gericht und das muss nun wirklich nicht sein.

Pflanzen auf dem Balkon

Auch für kleine Hobbygärtner hat der Balkon etwas zu bieten. Doch auch hier gibt es aber einige Vorschriften und Regeln zu beachten. Als Mieter darf man Blumenkästen anbringen, solange diese aber auch ordnungsgemäß befestigt sind und keinen Schaden können. Auch Blumentöpfe darf man aufstellen. Man sollte hier aber beachten, das alles ordentlich befestigt wurde und nicht direkt bei starkem Wind einfach abstürzen kann. Der Vermieter kann bei nicht gesicherten Sachen durchaus eine Abmahnung dem Mieter zukommen lassen. Im schlimmsten Fall kann so etwas zu einer Kündigung oder auch zu einem langwierigen Gerichtsverfahren führen.