Oldtimer-Import: So geht’s richtig

Der "Volvo Typ PV544" wurde von 1958 bis 1965 gebaut und weltweit vertrieben. Da er aus dem EU-Land Schweden importiert wird, muss für ihn kein Zoll und auch nur eine siebenprozentige Einfuhrsteuer gezahlt werden. - Foto: djd/TÜV SÜD
Der "Volvo Typ PV544" wurde von 1958 bis 1965 gebaut und weltweit vertrieben. Da er aus dem EU-Land Schweden importiert wird, muss für ihn kein Zoll und auch nur eine siebenprozentige Einfuhrsteuer gezahlt werden. - Foto: djd/TÜV SÜD

Ob ein kultiger „Plymouth Fury“ aus den USA oder der runde Buckel-Volvo „PV 544“ aus Schweden – Oldtimerliebhaber sind weltweit immer auf der Suche nach Raritäten. Doch bevor das langgesuchte Objekt in der beheizten Werkstatt aufpoliert werden kann, gilt es einiges zu beachten, darauf weist der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) hin.

Wichtige Papiere

Der Kaufvertrag, eine Kopie vom Ausweis des Verkäufers, sämtliche Fahrzeugpapiere und – ganz wichtig – ein Eigentumsnachweis des Verkäufers sollten bei der Einfuhr vorhanden sein. Notfalls muss der Verkäufer im Vertrag versichern, dass das Fahrzeug sein unbeschränktes Eigentum ist und er darüber verfügen darf.

Import aus Nicht-EU-Ländern

Die Einfuhr von Oldtimern ist nicht durch Regelungen eingeschränkt, es darf also grundsätzlich jedes Fahrzeug – unabhängig von Zustand und Alter – nach Deutschland eingeführt werden. Die Fahrzeuge müssen weder fahrbereit noch betriebssicher sein. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese in Deutschland auch als Oldtimer anerkannt werden.

Gebühren für Nicht-EU-Importe

Die Zollanmeldung muss beim ersten Zollamt der EU, in dem das Fahrzeug auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg ankommt, vorgenommen werden: Beispielsweise beim belgischen Zoll, wenn das Fahrzeug aus den USA nach Antwerpen verschifft wurde. Für einen Pkw fallen zehn Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an; für ein Motorrad fallen ebenfalls zehn Prozent Zoll sowie, je nach Hubraum, zwischen acht- und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an.

Anerkannte Oldtimer sparen kräftig Steuern

Seit 2014 ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, für importierte Oldtimer keinen Zoll sowie nur den halben Einfuhrumsatzsteuersatz von sieben statt 19 Prozent zu zahlen. Das Fahrzeug wird unter diesen drei Voraussetzungen als „Sammlerstück“ anerkannt:

  • Das Baujahr muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
  • Das Modell muss sich im Originalzustand und ohne wesentlichen Veränderungen oder Umbauten befinden.
  • Das Modell darf nicht mehr hergestellt werden.

Import aus EU-Ländern

Bei Fahrzeugen, die innerhalb der EU eingeführt werden, entfällt die Zollzahlung. Beim Kauf durch Privatpersonen aus der EU fällt auch keine Mehrwertsteuer an. Allerdings muss beim Kauf vom Händler im Ausland die landesübliche Mehrwertsteuer gezahlt werden. Diese wird auch nicht im Nachhinein in Deutschland zurückerstattet.

Schadenersatz

Wichtig: Beim Kauf gilt das Recht des Landes, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Verdeckte Mängel oder gar eine Garantie im Nachhinein vom Verkäufer im Ausland geltend zu machen, ist in der Praxis daher eher schwierig und nur mit viel Aufwand durchsetzbar.

Soviel kostet der Import von Oldtimern

EU-Länder: kein Zoll, keine Mehrwertsteuer von Privatkäufern (gilt nicht für Händler)

Nicht EU-Länder: für anerkannte Oldtimer kein Zoll, sieben Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Für nicht anerkannte Oldtimer zehn Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer

Zusätzliche Kosten in Deutschland: Transportkosten, die Gebühren für Genehmigung und Zulassung, Oldtimer-Gutachten sowie die Gebühr für Vollgutachten oder die TÜV-Hauptuntersuchung und ggf. die Abgasuntersuchung. Ein Datenblatt für die Technischen Daten des Fahrzeuges, die zur Erstellung des Vollgutachtens notwendig sind, kann über die TÜV-Organisationen nahezu für jeden Oldie erworben werden.

Mehr Informationen gibt es unter http://www.vdtuev.de/klassik-kompetenz.