Experteninterview – „Kostenfalle PKV“

Interview mit Harald Leissl, Fachwirt Finanzberatung, seit 1979 selbstständig in der Finanzberatung. Seit 2008 Gründer und Mitinhaber von beitragsoptimierung24.de, ein Versicherungsberatungsunternehmen, das sich ausschließlich auf die Tarifwechselberatung zur privaten Krankenversicherung spezialisiert hat.

  1. Was kostet eine Beratung bei Ihnen? Und können Sie garantieren, dass Ihre Kunden in einen relativ günstigsten Tarif bei der bestehenden privaten Krankenversicherung wechseln können?

Harald Leissl: Ja, wir garantieren einen Tarifwechsel bei mindestens gleichem Leistungsniveau und günstigeren Beiträgen. Diese Garantie geben wir, derzeit als einziger Anbieter, unseren Kunden sogar schriftlich im Auftragsformular. Ein Beratungshonorar wird nur dann fällig, wenn wir dem Kunden einen mindestens gleichwertigen Tarif zu günstigeren Beitragen vorschlagen können und wenn der Kunde sich dann auch dafür entscheidet, den Wechsel durchzuführen. Das Erfolgshonorar beträgt in diesem Fall eine Jahres-Netto-Ersparnis plus Mehrwertsteuer. Die Jahres-Netto-Ersparnis ist die Differenz aus dem alten und dem neuen effektiven Jahresbeitrag. Als effektiven Jahresbeitrag bezeichnet man die Summe aus Jahresbeitrag und Selbstbehalt.

  1. Wie hoch ist das Einsparpotenzial, wenn man als „Altkunde“ in der privaten Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif bei demselben Anbieter wechseln will?

Harald Leissl: Das ist individuell sehr unterschiedlich. Bei uns sparen die Kunden im Durchschnitt 2.500 Euro pro Jahr.

  1. Ein sehr häufig gehörter Vorschlag privater Krankenversicherer zu einer Senkung des Beitrags ihrer Versicherten ist eine Erhöhung der Selbstbeteiligung. Was ist davon zu halten?

Harald Leissl: Dies ist nur eine Verlagerung von Beitragszahlungen zu selbst gezahlten Gesundheitskosten. Gerade im Alter steigen die Ausgaben. Deshalb sollten die Kosten der Selbstbeteiligung in einem Vergleich auch immer in voller Höhe als Kosten angesehen werden. Was viele nicht wissen: Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung bringt dem Versicherten also nichts.

  1. Behält der Kunde bei einem Tarifwechsel innerhalb der Versicherung seine Altersrückstellungen und muss man bei einem Tarifwechsel eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen?

Harald Leissl: Ja, die Alterungsrückstellung bleibt vollumfänglich erhalten, anders als beim Wechsel zu einer anderen Versicherung. Die Versicherung darf keine Gesundheitsfragen bezüglich der bereits bisher versicherten Leistungen stellen. Lediglich hinsichtlich der Leistungen, bei denen der neue Tarif über den alten hinausgeht, sind diese Fragen erlaubt. Auch wenn der Kunde diese Fragen durch einen „Mehrleistungsverzicht“ umgehen könnte, raten wir dringend dazu, die Fragen zu beantworten. Nur so erhält man Klarheit – am Ende kann man selbst entscheiden, welche Mehrleistungen man in Anspruch nehmen möchte.

  1. Wenn jemand erkennt, dass die Leistungen seines Einsteigertarifes nicht mehr ausreichen: Kann er dann jederzeit in einen teureren Tarif wechseln, der mehr Leistungen enthält?

Harald Leissl: Ja, auch das ist möglich. Dabei empfiehlt es sich allerdings ebenfalls, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, denn für die meisten Angebote, die die Versicherung in dieser Situation freiwillig macht, gibt es auch andere gleichwertige, aber günstigere Alternativen.

  1. Was versteht man in der privaten Krankenversicherung unter dem sogenannten Mehrleistungsverzicht und was halten Sie davon?

Harald Leissl: Wenn der neue Tarif Leistungen enthält, die der alte nicht enthielt, darf die Versicherung – nur im Hinblick auf diese Mehrleistungen – beim Tarifwechsel Gesundheitsfragen stellen. Der Kunde kann allerdings auf diese Mehrleistungen verzichten und die Gesundheitsfragen auf diese Weise umgehen. Wir raten aber dringend dazu, die Fragen zu beantworten. Nur dadurch schützt man sich vor späteren bösen Überraschungen. Im schlimmsten Fall wird die Versicherung auf Basis der Antworten einen Risikozuschlag benennen. Dann – und eben nur dann – hat man ein klares „Preisschild“ an den Mehrleistungen und kann sich bewusst dafür oder dagegen entscheiden.

  1. Mitunter empfiehlt die private Krankenversicherung ihren Versicherten, doch einfach auf einzelne Leistungen des bisherigen Versicherungsschutzes zu verzichten, um den Beitrag zu senken. Was halten Sie davon?

Harald Leissl: Davon halten wir nichts. Gerade wenn man älter wird, spielt die Qualität des Versicherungsschutzes eine immer größere Rolle. Dadurch handelt man also gegen seine eigenen Interessen. Es lohnt sich immer zuerst, die Möglichkeit eines Tarifwechsels gezielt prüfen zu lassen: Bei gleicher Leistungsqualität Beiträge einsparen, das sollte das erste Ziel sein.

  1. Auf welche „Extras“ in der privaten Krankenversicherung kann man ruhigen Gewissens verzichten, um zu einem günstigeren Tarif zu gelangen?

Harald Leissl: Um das beurteilen zu können, benötigt der Kunde im Vorfeld eines Tarifwechsels qualifizierte Informationen. Dazu gehört in einem solchen Fall eine Ergebnisdokumentation mit einer klaren Gegenüberstellung der Leistungen.Wichtig für den privat Versicherten sollte es vor allem sein, nach dem Tarifwechsel die gleiche Leistungsqualität wie vorher zu erhalten, dies sollte im Beratungsauftrag verbindlich festgehalten sein. Eines der wenigen Beispiele, wo man über „emotionale Extras“ einmal nachdenken kann, ist die Unterbringung im Einbettzimmer. Sie ist den dafür fälligen Mehrbeitrag oft nicht wert. Denn zu stark sind in den vergangenen Jahren sowohl die durchschnittliche Dauer der Aufenthalte als auch der Mehrpreis für das Einbettzimmer gesunken.

  1. Können privat krankenversicherte Bestandskunden jederzeit in den Basistarif ihrer Versicherung wechseln beziehungsweise welche Voraussetzungen gelten dafür? Ist ein solcher Wechsel zumindest als Notlösung zu empfehlen?

Harald Leissl: Die Versicherung muss den Versicherten auf dessen Wunsch hin in den Basistarif aufnehmen, ohne Risikozuschläge und ohne Ablehnungsmöglichkeit durch die Versicherung. Aber: Von einem freiwilligen Wechsel in den Basistarif oder auch in den Standardtarif kann ich nur dringend abraten. Dies bedeutet eine Versicherungslösung auf Minimalniveau zu einem im Vergleich mit anderen Lösungen relativ hohen Beitrag, oftmals noch dazu mit dem Risiko, bei Ärzten nicht wie gewünscht behandelt zu werden. In aller Regel lassen sich bei derselben Versicherungsgesellschaft andere Tarife finden, mit besserem oder mindestens gleichem Leistungsniveau und deutlich günstigerem Beitrag.

  1. Im Ruhestand steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherung oftmals besonders stark, auf der anderen Seite gibt es für Angestellte keinen Arbeitgeber mehr, der einen Teil der Beiträge übernimmt. Gibt es Wege, dieser „Kostenfalle“ zu entkommen?

Harald Leissl: Natürlich lohnt es sich in dieser Situation ganz besonders, einen Tarifwechsel ernsthaft zu prüfen. Da die Versicherung bezüglich des bisherigen Leistungsniveaus keine Gesundheitsfragen stellen darf, gibt es auch für Rentner keinen Grund, dies nicht zu tun. Wer den Tarifwechsel allerdings bereits zu einem früheren Zeitpunkt getan hat, hat umso eher die Chance, sich durch eine zusätzliche Vermögensbildung besser auf die Beitragszahlungen im Rentenalter vorzubereiten.

Tarif wechseln – Kosten senken

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind stark gestiegen. Betroffene sind den Erhöhungen nicht hilflos ausgeliefert. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Nach einer kräftigen Beitragserhöhung können Versicherte ihren Vertrag zwar außerordentlich kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. In der Regel ist dies allerdings mit hohen Verlusten verbunden. Langjährige Privatpatienten verlieren in diesem Fall oft ihre kompletten Altersrückstellungen.

Privatpatienten sind Beitragserhöhungen ihrer Versicherung aber dennoch nicht hilflos ausgeliefert. „Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, seinen Tarif innerhalb der Gesellschaft zu wechseln“, betont Finanzberater Harald Leissl, Gründer und Mitinhaber von beitragsoptimierung24.de, ein Versicherungsberatungsunternehmen, das sich ausschließlich auf die Tarifwechselberatung zur privaten Krankenversicherung spezialisiert hat. Sinnvoll sei eine solche Veränderung vor allem dann, wenn man schon zehn Jahre oder länger privat krankenversichert sei. „In den meisten Fällen finden sich dann immer Tarife bei derselben Gesellschaft mit einem deutlich besseren Leistungsniveau und geringeren Kosten“, so Leissl. Ganz entscheidend sei, dass das bisherige Leistungsniveau mindestens beibehalten werde. Von einem Wechsel zu einem anderen Versicherer rät der Finanzberater dagegen dringend ab: „In der Regel verliert man bei einem solchen Wechsel alle angesparten Altersrückstellungen.“ Bei einer Vertragsveränderung innerhalb der Gesellschaft bleibe dagegen die Altersrückstellung komplett erhalten, die Versicherung dürfe zudem keine Gesundheitsfragen bezüglich der bereits versicherten Leistungen stellen.

Professionelle Unterstützung lohnt sich

Die Versicherer versuchen häufig, den Übertritt in einen günstigeren Tarif zu erschweren. Um optimal umzusteigen, kommen Wechselwillige deshalb oftmals nicht ohne kompetente Hilfe von unabhängiger Seite aus. Harald Leissl: „Wir empfehlen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn für die meisten Angebote, die die Versicherung in dieser Situation macht, gibt es auch andere gleichwertige, aber günstigere Alternativen.“ Die Betroffenen würden dadurch im Durchschnitt etwa 2.500 Euro pro Jahr sparen.

Auch nach Ansicht des bekannten Journalisten Michael Jungblut („Die Zeit“, „ZDF“, heute Herausgeber des Wirtschaftsmagazins „SteuerSparMagazin“) sollteein solcher unabhängiger Berater mindestens ein gleiches Leistungsniveau wie bisher garantieren. Dazu sollte ein Vergleich der Leistungen im Alt- und im Neu-Tarif exklusive der Mehrleistungen vorgelegt werden. Mehrleistungen sollten dann über die Beantwortung von Gesundheitsfragen separat umgesetzt werden: „Oft kann der Berater sogar noch die eine oder andere Mehrleistung nachverhandeln“, so Jungblut. Auch Versicherungsexperte Thorulf Müller (www.der-kvprofi.de) rät zu kompetenter Unterstützung: „Leider erleben wir in der privaten Krankenversicherung zu oft, dass Kunden ohne qualifizierte fachliche Begleitung nicht die optimale Lösung erhalten.“

Die Tücken einer höheren Selbstbeteiligung

Häufig empfehlen die Versicherer selbst oder auch Berater eine Erhöhung der Selbstbeteiligung, um damit im Gegenzug den Beitrag zu senken. Davor kann Harald Leissl nur warnen: „Dies ist eine Verlagerung von Beitragszahlungen zu selbst gezahlten Gesundheitskosten.“ Gerade im Alter würden diese Ausgaben steigen. Deshalb sollten die Kosten einer Selbstbeteiligung in einem Vergleich auch immer in voller Höhe als effektive Kosten angesehen werden. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann im Übrigen später nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Schwieriger Weg zurück zur Gesetzlichen

Viele privat Krankenversicherte möchten vor dem Hintergrund der Beitragserhöhungen am liebsten zurück in das gesetzliche System. Das aber ist oftmals nicht so einfach. „Bei Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn man in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war“, betont Franz-Josef Toussaint von der BARMER GEK. Können privat versicherte Freiberufler oder Selbstständige in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln, wenn es nicht mehr so gut läuft? „Wenn dieEinkünfte monatlich 385 Euro nicht übersteigen, ist eine Versicherung im Rahmen der Familienversicherung über den Ehepartner bei der Krankenkasse möglich. Übt man eine geringfügige Beschäftigung aus, beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro“, erläutert Franz-Josef Toussaint. Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme, sei eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Weitere Informationsquellen für Interessierte:

www.beitragsoptimierung24.de (Das Versicherungsberatungsunternehmen hat sich ausschließlich auf die Tarifwechselberatung zur privaten Krankenversicherung spezialisiert).

www.barmer-gek.de (Homepage der BARMER GEK. Hier gibt es Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung).

www.der-kvprofi.de (Informationsportal, auf dem man sich unverbindlich und ausführlich über alle Aspekte der privaten Krankenversicherung informieren kann).