Bauen

Bauträgerverträge sind nicht immer verbraucherfreundlich

Sind die Erschließungskosten in einem Bauträgervertrag nicht gesondert ausgewiesen, läuft der Erwerber bei einer Insolvenz des Bauträgers Gefahr, doppelt zu bezahlen, denn oft sind diese Kosten Teil der ersten Rate der Abschlagszahlung. Hat sie der Bauträger im Insolvenzfall noch nicht an den Erschließungsträger, also etwa die Gemeinde, entrichtet, hält sich diese beim Erwerber schadlos. Im Bauträgervertrag müssen daher entsprechende Sicherheiten zugunsten des Erwerbers vorgesehen sein oder nachgefordert werden. […]