Expertentipp – Online-Einkauf, Internetsicherheit

Experten-Chat „Online-Einkauf“ am 14.08.2014

Wo viel gekauft und gehandelt wird, sind auch die Betrüger nicht weit. Wie kann man sich gegen Internetbetrug schützen? „Man sollte darauf achten, dass persönliche Daten und Passwörter nicht in die falschen Hände geraten. Insbesondere sollte man nicht auf E-Mails von unbekannten Absendern oder mit unerwartetem Inhalt reagieren“, erklärt Thomas Bradler, Rechtsanwalt und bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter anderem für den Bereich der Onlinegeschäfte zuständig. Niemals solle man vorschnell Anhänge in E-Mails öffnen: „Erhält man zum Beispiel eine Rechnung, ohne etwas bestellt zu haben, befindet sich im Anhang oft eine Schadsoftware, die den Computer beschädigt. Bei Online-Einkäufen sollte man keine hohen Beträge per Vorkasse zahlen, wenn man sich über die Identität des Anbieters nicht vollkommen im Klaren ist.“

Kann man sich gegen Internetkriminalität versichern?

„Zwei Versicherungen bieten Schutz gegen Internetkriminalität“, betont Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen. Wenn an einen Schadenersatzforderungen gestellt würden, helfe die private Haftpflichtversicherung. Beispielsweise, weil vom eigenen Rechner aus Schadsoftware verbreitet wurde. Wenn man sich gegen Cybermobbing oder den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung wehren muss, helfe die Rechtsschutzversicherung. Bei beiden Versicherungen sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz Computer- und Internetschäden beinhaltet. „Aktuelle Tarife in der privaten Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung bieten einen besseren Versicherungsschutz als alte Tarife“, so Sprott.

Bezahlt, aber nicht geliefert

Immer wieder gibt es Ärger, wenn man über einen Internethändler etwas bestellt, per Vorauskasse bezahlt – und dann nicht geliefert bekommt. Welche Möglichkeiten gibt es, das Geld zurückzufordern? Dazu Ingo Porschen, Experte für Rechtsschutz und Schadenregulierung bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Um das Geld zurückfordern zu können, muss man den Händler zunächst – am besten schriftlich per Fax oder Einschreiben – auffordern, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist, mindestens eine Woche, zu liefern.“ In dieser Aufforderung solle man klar zum Ausdruck bringen, dass man nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktrete. Liefere der Händler nicht fristgerecht, könne man vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Versicherungsschutz für eBay-Nutzer

Beim Handel auf eBay kann es sowohl bei Käufen als auch Verkäufen zu Problemen kommen. Würde im Falle eines Falles eine Rechtsschutzversicherung einspringen? Dazu Ingo Porschen, Experte für Rechtsschutz und Schadenregulierung bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Verkauft man nur gelegentlich den einen oder anderen Artikel auf eBay, dann ist eine Rechtsschutzversicherung ausreichend, die den Privat-Vertrags-Rechtsschutz beinhaltet.“ Sei man dagegen in großem Stil wie ein Onlinehändler tätig, benötige man eine Versicherung, die den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz umfasse.

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